Jetzt muss sich eine US-amerikanische deutschen Gericht verantworten.
(firmenpresse) - (Frankfurt/Hamburg/Bremen, 28. November 2011) Nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom heutigen Montag sind erstmals
Schadenersatzklagen deutscher Anleger gegen die US-amerikanische Rating-Agentur
Standard & Poor’s zulässig (Az.: 21 U 23/11).
Die Entscheidung des OLG Frankfurt steht im Zusammenhang mit der Pleite des USInvestmenthauses
Lehman Brothers im September 2008. Der Kläger hatte im Mai 2008,
wenige Monate vor der Lehman-Pleite, 30.000 Euro in ein von der US-Bank
herausgegebenes Zertifikat investiert. „Ausschlaggebend für den Kauf war die positive
Bewertung durch Standard & Poor’s“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und
Partner der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, die für den Kläger das OLGUrteil
jetzt erstritt.
In erster Instanz war die Klage noch erfolglos, weil das Landgericht (LG) Frankfurter seine
„örtliche Zuständigkeit“ verneinte. Weshalb auch die „internationale Zuständigkeit“ fehle, so
die Auffassung des Gerichts. „Das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen hat sich unserer
Argumentation angeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Denn „wir haben
nachgewiesen, dass die deutsche Niederlassung von Standard & Poor’s inländische
Guthaben, insbesondere bei der Deutschen Bank AG und auch Forderungen gegen diese
hat.“ Infolge dessen sei die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts eindeutig, die Klage also
zulässig.
Nach dieser Entscheidung haben tausende Lehman-Opfer nun unverhofft die Chance, durch
eine Schadenersatzklage gegen Standard & Poor’s die Lehman-Pleite ohne nennenswerte
Blessuren hinter sich zu lassen. Nicht nur das. Denn nun „kann praktisch jeder Investor, der
sich bei Wertpapierkäufen auf die von S & P vergebenen Bonitätsnoten verlassen und dabei
Verluste erlitten hat, die Ratingagentur auf Schadenersatz verklagen“, erläutert Jens-Peter
Gieschen.
Anmerkung: Weitere Informationen folgen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
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