(ots) - Stichtag für alle 15 Millionen
Feuerstätten in Deutschland ist der 31. Dezember 2013 -
Online-Datenbank hilft bei Nachweispflicht
Pünktlich zum Jahreswechsel treten vielfach Gesetze und
Verordnungen in Kraft, um die man sich zuvor im Trubel der Festtage
nicht weiter kümmern konnte. So wie die erste Frist, die sich aus der
im März 2010 in Kraft getretenen 1.BImSchV ergibt - Ende 2013
Es ist daher ratsam, schon jetzt mit seinem Schornsteinfeger in
Kontakt zu treten, um ihm gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass
die Feuerstätte den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht - oder
rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Beispielsweise
bereits heute über den Austausch des Altgerätes gegen ein neues
Modell mit wesentlich niedrigeren Abgaswerten und einem höheren
Wirkungsgrad nachdenken, schlägt der HKI Industrieverband Haus-,
Heiz- und Küchentechnik e.V. vor.
"Wir raten den Besitzern von Kaminöfen, Kachelöfen und
Heizkaminen, nicht bis zur letzten Minute zu warten", so die
Empfehlung von Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. "Derzeit sind
in Deutschland rund 15 Millionen Feuerstätten in Betrieb - und jedes
einzelne Gerät muss bis zum Stichtag vom Schornsteinfeger
hinsichtlich ihrer Gesetzeskonformität bewertet worden sein. Wenn
Ende 2013 alle Ofen-Betreiber gleichzeitig kommen, kann es eng
werden."
Umweltminister akzeptieren Datenbank-Eintrag als Nachweis
Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, hat der HKI mit dem
Aufbau einer Online-Datenbank begonnen, die allen Herstellern offen
steht. Hier lassen sich unter der Adresse www.ratgeber-ofen.de für
jedes gemeldete Modell bequem das Jahr der Typprüfung und die
Abgaswerte recherchieren.
Dipl.-Ing. Frank Kienle: "Ein entsprechender Eintrag in unserer
Online-Datenbank, aus dem hervorgeht, dass ein Ofen-Modell die
Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt, kann als Nachweis gegenüber dem
Schornsteinfeger gelten. Das wurde uns vom Bundesumweltministerium
und den Umweltministerien der Länder mitgeteilt."
Noch also ist Zeit genug, um zu handeln. Und in vielen Fällen kann
die Online-Datenbank des HKI weiterhelfen. Betroffen von einer
möglichen Stilllegung sind - ein Jahr nach der Meldefrist - zunächst
ohnehin nur jene Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte. Sollten
sie die Anforderungen aber nicht erfüllen, ist ein Jahr später, am
Silvesterabend 2014, endgültig Schluss.
Weitere Informationen zum klimaneutralen Heizen mit modernen
Feuerstätten ebenfalls auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter
www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Jan-Patrick Harms
Lyoner Str. 9
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