(ots) - Starre Arbeitszeitmodelle, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern sowohl die tägliche Arbeitsdauer als auch Anfangs-
und Endzeiten fest vorgeben, dominierten im Jahr 2010 auf dem
deutschen Arbeitsmarkt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf
Basis der Arbeitskräfteerhebung 2010 mitteilt, arbeiteten 58,1 % der
abhängig Beschäftigten in ihrer Haupttätigkeit nach einem solchen
Arbeitszeitmodell. Neben dieser starren Regelung existieren eine
Reihe von Modellen, bei denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit in
unterschiedlichem Maß selbst gestalten können. Insgesamt 36,3 % der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten im Jahr 2010 Einfluss auf
ihre Arbeitszeiteinteilung.
Diese Flexibilität war unterschiedlich ausgeprägt: 24,1 % aller
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten ihre Arbeitszeit
weitestgehend flexibel mittels eines Arbeitszeitkontos einrichten.
Sie mussten dabei lediglich eine vorgegebene Gesamtstundenzahl
erreichen und eventuell während sogenannter Kernzeiten präsent sein.
Weitere 10,2 % der insgesamt in 2010 Beschäftigten konnten über eine
Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitsdauer zumindest
Beginn beziehungsweise Ende ihrer Arbeitszeit flexibel bestimmen.
Völlig flexibel bei ihrer Arbeitszeitgestaltung waren 2,0 % der
Beschäftigten. Ihre Leistung wird ausschließlich über
Arbeitsergebnisse beurteilt.
Der Umfang individueller Arbeitszeitregelungen wird mit davon
geprägt, inwieweit Rahmenbedingungen einer Arbeit wie
Produktionserfordernisse, Öffnungs- oder Unterrichtszeiten
Flexibilität zulassen. Am häufigsten an starre Arbeitszeitregelungen
gebunden waren im Jahr 2010 Beschäftigte im Bereich Gesundheits- und
Sozialwesen (73,2 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (70,3 %), im
Gastgewerbe (69,4 %) sowie beim Baugewerbe (69,3 %). Am seltensten
fanden sich starre Arbeitszeitmodelle in einer Reihe von
Dienstleistungsbranchen wie den Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen (28,4 % der Beschäftigten) aber auch in
der öffentlichen Verwaltung (33,8 % der Beschäftigten). In den
zuletzt genannten Bereichen spielten gleichzeitig Arbeitszeitkonten
eine herausragende Rolle: sie ermöglichten 51,8 % der Beschäftigten
in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und 45,0 % der
Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung eine flexible
Arbeitszeiteinteilung. Gleitzeitregelungen kommen in diesen Branchen
ebenfalls häufiger vor, spielen insgesamt aber eine nachrangige
Rolle.
Die Anwendung flexibler Arbeitszeiten unterscheidet sich teilweise
auch nach Berufen erheblich. Führungskräfte konnten diese mit 67,2 %
und Personen in akademischen Berufen mit 56,3 % am häufigsten nutzen.
Am seltensten hatten Anlagen- und Maschinenbediener/-innen (15,7 %),
Personen in landwirtschaftlichen Berufen (18,5 %) sowie Personen in
Dienstleistungsberufen und Verkäufer/-innen eine solche Regelung.
Führungskräften steht als einziger Berufsgruppe (mit 8,3 %) relativ
häufig eine völlig flexible Arbeitszeitgestaltung offen. Allerdings
scheint dies seinen Preis zu haben: Beschäftigte mit völlig flexiblen
Arbeitszeiten arbeiteten meist am längsten. 57,1 % dieser Gruppe mit
Vollzeitstelle arbeiteten mehr als 40 Stunden pro Woche, bei den
Beschäftigten mit fester Arbeitszeit waren es 15,1 %.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
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