(firmenpresse) - München, 23. November 2011 – Mit Urteil vom 10.08.2011 hat das Landgericht Dortmund einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Anlegerin hatte auf Empfehlung der vormals in Regensburg und nun in Frankfurt am Main ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben.
Die Südfinanz AG wurde vom Landgericht Dortmund nunmehr dazu verurteilt, der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz in vierstelliger Höhe zu bezahlen und ferner die Anlegerin von den noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass die Anlegerin keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.
Auf Empfehlung eines für die Südfinanz AG handelnden Anlageberaters hatte die Anlegerin eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine hochriskante Unternehmensbeteiligung. Überwiegend werden die eingeworbenen Fondsgelder von der CSA in nicht börsennotierte Unternehmen und in derivative Wertpapiere investiert. Für Anleger der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Das Landgericht Dortmund hat in seinem Urteil die Beteiligung an der CSA daher zutreffend als Anlage mit vielfältigen Risiken qualifiziert. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligung an der CSA mit Risiken verbunden ist, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Da der für die Südfinanz AG handelnde Berater es jedoch unterlassen habe, auf die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Risiken hinzuweisen, hat die Südfinanz AG nach Einschätzung des Landgerichts Dortmund ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Landgericht Dortmund weiter, dass die Anlegerin bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese für ihre Anlageentscheidung wesentlichen Umstände die Beteiligung an der CSA nicht erworben hätte. Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich die Anlegerin nicht schadensmindernd anrechnen lassen. „Das Landgericht Dortmund hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. Die Südfinanz hat gegen das Urteil zwar Berufung eingelegt, diese in der Zwischenzeit aber wieder zurück genommen. „Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund erstritten hat.
Pressekontakt: Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de