(ots) - Ein Dankeschön für die vielen fleißigen Helfer
in Sportvereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen: Am 5.
Dezember ist Internationaler Tag des Ehrenamtes. Rund 23 Millionen
Menschen in Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit für andere.
Doch nicht immer sind die Ehrenamtlichen dabei auch richtig
abgesichert. Das gilt besonders für Vereinsvorstände: "Sie können mit
ihrem gesamten Vermögen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden,
zumindest wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Hier benötigt der Vereinsvorstand neben der privaten
Haftpflichtversicherung noch eine Vermögensschadenhaftpflicht", sagt
Peter Stein, Experte für Vermögensschadenhaftpflicht beim Infocenter
der R+V Versicherung.
Mitgliederversammlungen leiten, öffentliche Mittel beantragen,
Spenden sammeln: Viele Vereinsvorstände stemmen in ihrer Freizeit
anspruchsvolle Aufgaben - meist ohne dafür entlohnt zu werden.
Trotzdem müssen sie für manche Fehler gerade stehen, die im Verein
passieren. "Es ist unerheblich, ob der Vorstand ehrenamtlich arbeitet
oder bezahlt wird. Mitunter haftet er sogar, wenn er die Schäden gar
nicht selbst verursacht hat - einfach weil er einen Bereich nicht
ausreichend überwacht hat", erklärt R+V-Experte Stein. Dies kann
beispielsweise der Fall sein, wenn Spendenquittungen falsch
ausgestellt wurden oder der Verein versäumt hat,
Sozialversicherungsbeiträge für angestellte Mitarbeiter abzuführen.
Das Problem: Die Meisten unterschätzen dieses Risiko. "Sie sind
der Meinung, dass ihnen nichts passieren kann, weil sie ja etwas
Gutes tun", so R+V-Experte Stein. Sein Tipp für Vereinsvorstände: zum
eigenen Schutz eine spezielle
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollten
sie darauf achten, nicht nur sich selbst, sondern auch den Verein
abzusichern.
Bei Helfern greift die Privathaftpflicht Anders sieht es bei
ehrenamtlichen Helfern aus, die keine leitende Funktion ausüben. Bei
ihnen greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung, wenn
etwas passiert. Wer einen alten Versicherungsvertrag hat, sollte ihn
jedoch vorsichtshalber überprüfen: Hier ist dieser Schutz nicht immer
automatisch eingeschlossen.
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R+V-Infocenter
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