(ots) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
dazu jetzt eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen
zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen vorgelegt.
Darin konnten keine Beschäftigungsverluste durch
Mindestlohnregelungen feststellen werden. Die teilweise geäußerten
Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung branchenbezogener
Mindestlöhne, wie etwa in der Pflegebranche, hätten sich als
unbegründet erwiesen. Das Mindestlohngesetz in der Pflege hatte im
Jahr 2009 festgelegt, dass Pflegehilfskräfte ohne abgeschlossene
fachspezifische Berufsausbildung in den alten Bundesländern einen
Stundenlohn von 8,50 Euro brutto und in den neuen Bundesländern von
7,50 Euro erhalten. Ab 1. Januar 2012 erhöht sich dieser Mindestlohn
um jeweils 0,25 Euro, auf dann 8,75 Euro (West) und 7,75 Euro (Ost).
"Diese Einführung eines Branchen-Mindestlohnes kann nur der erste
Schritt sein.
Vor dem Hintergrund eines stetig voranschreitenden
Fachkräftemangels in der Pflege muss es uns gelingen, langjährige
Hilfskräfte durch zügige und effektive Fortbildungsmaßnahmen zu
Fachkräften weiterzubilden. Dazu werden wir jede Chance nutzen. Denn
in den nächsten neun Jahren brauchen wir mehr als 75.000 gut
ausgebildete, zusätzliche Fachkräfte. Durchschnittlich verdient eine
Pflegefachkraft in Deutschland, laut RWI-Gutachten, 2.300 Euro
brutto", so Greiner.
Pressekontakt:
Steffen Ritter
Pressesprecher
Mobil: 0160 / 15 31 796
presse(at)arbeitgeberverband-pflege.de
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin