(ots) - Zum Internationalen Tag für die Abschaffung der
Sklaverei (2. Dezember)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute bei der
öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages
zum Thema "Menschenhandel" gefordert, die Aufenthaltsrechte für
Betroffene von Menschenhandel wesentlich zu erweitern und ihre Rechte
auf Lohn und Schadenersatz zu garantieren.
In den kommenden Wochen stimmt der Bundestag über die Ratifikation
der Europaratskonvention gegen Menschenhandel ab und entscheidet
somit über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Betroffenen.
"Menschen, die in Deutschland Opfer von Menschenhandel und schwerer
Arbeitsausbeutung geworden sind, müssen solange in Deutschland
bleiben dürfen, wie sie ihre Rechte einklagen wollen. Das muss
unabhängig davon gewährleistet werden, ob sie in einem Strafverfahren
gegen die Täter dem Staat als Zeugen zur Verfügung stehen oder
nicht", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projektes
"Zwangsarbeit heute".
"Das Aufenthaltsrecht für Betroffene von moderner Zwangsarbeit ist
ein elementarer Baustein im Kampf gegen Menschenhandel. Das
Aufenthaltsrecht macht viele Verfahren gegen die Täter erst möglich.
Die zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte der Betroffenen ist dabei
ebenso wichtig, wie die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel
und Arbeitsausbeutung", sagte Martin Salm, Vorstandsvorsitzender der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". "Mit einem
Rechtshilfefonds unterstützt die Stiftung EVZ Musterverfahren, um die
Rechte der Betroffenen einzuklagen und die Rechtspraxis für sie zu
stärken", so Salm weiter.
Seit Einführung des Straftatbestandes "Menschenhandel zum Zwecke
der Ausbeutung der Arbeitskraft" in 2005 werden in immer mehr
Wirtschaftszweigen Fälle von Menschenhandel bekannt. Überwiegend
Migranten und Migrantinnen werden in Bordellen, in Restaurantküchen,
auf Erdbeer- und Spargelfeldern, auf dem Bau, als Haushaltshilfen und
Pflegekräfte ausgebeutet. Die Betroffenen arbeiten bis zu 14 Stunden
am Tag, sieben Tage die Woche, zahlen für unzureichende und
überbelegte Unterkünfte, zahlen überhöhte Gebühren an
Arbeitsvermittlungsagenturen und erhalten kaum Lohn.
Betroffene von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung haben
ein Recht auf Lohn und Schadensersatz, das sie allerdings wegen
beträchtlicher Hindernisse in Deutschland nur selten einklagen
können. Sie haben kaum Zugang zu Informationen über
Rechtsschutzmöglichkeiten. Drittstaatsangehörige haben kein
Aufenthaltsrecht, um in Deutschland vor einem Gericht zu klagen. Ein
Recht auf Aufenthalt steht ihnen bisher nur dann zu, wenn sie in
einem Strafverfahren als Zeugen zur Verfügung stehen. Es kommt aber
nur in wenigen Fällen zu einem Strafverfahren.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute
- Betroffene von Menschenhandel stärken" wird aus Mitteln der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.
Informationen zum Projekt "Zwangsarbeit heute: Betroffene von
Menschenhandel stärken": http://ots.de/Projekt
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de