Aus rechtlicher Sicht dürfte das kommende Jahr eines der Spannendsten seit langem werden. Grund genug, einen kleinen juristischen Ausblick zu geben. Mit der Verabschiedung der Gemeinschaftsliste für gesundheitsbezogene Angaben nach der Verordnung 1924/2006 wird eine noch nie da gewesene Zäsur der Lebensmittelwerbung stattfinden.
(firmenpresse) - Das Ausmaß des baldigen Verbots aller Aussagen, die sich nicht auf der Liste befinden, lässt sich nur erahnen. Abmahnvereine und Abmahnanwälte dürften bereits ihre Messer wetzen und auch die Behörden werden angesichts des politischen Drucks, die Verordnung effektiv umzusetzen, nicht untätig sein.
Zur Verordnung werden wieder interessante Gerichtsentscheidungen ergehen, zum Beispiel was deren Anwendungsbereich betrifft (Anti-Aging-Aussagen, Claims zum Wohlbefinden, Fachkreiswerbung, Abgrenzung zu unspezifischen Angaben etc.) oder die Fragen der wissenschaftlichen Absicherung (müssen Studien zum Produkt vorliegen? Mit welchen Probandenzahlen? Reichen Literaturnachweise etc.?). Auch das Verhältnis der EFSA-Gutachten zur pharmakologischen Wirkung von Produkten und damit zum Arzneimittelstatus wirft spannende Fragen auf. Gleiches gilt für den Bereich der nährwertbezogenen Angaben, insbesondere in Bezug auf „Energy Drinks“, oder die Frage, wie zugelassene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden dürfen (sind Abweichungen vom Wortlaut möglich? In welchem Umfang?).
Aber nicht nur die Health Claims Verordnung wird die Industrie beschäftigen. Vereine wie Foodwatch e.V. machen den Unternehmen zunehmend das Leben schwer und sie werden es auch weiterhin tun. Die Auswirkungen der neuen Verbraucherinformationsportale wie lebensmittelklarheit.de wird man genau beobachten müssen. Entsprechendes gilt für die kommende Revision des Verbraucherinformationsgesetzes, welche die Rechte der Industrie auf Wahrung ihrer Betriebsgeheimnisse weiter einschränken wird. Ohne klare Verteidigungsstrategien werden die Unternehmen es jedenfalls künftig schwer haben.
Im Borderline Bereich erwarten uns ebenfalls neue Entwicklungen. Kommt die Abschaffung der diätetischen Lebensmittel? Wird es einen neuen Entwurf der Novel-Food-Verordnung geben? Was wird aus dem deutschen Zusatzstoffrecht, werden Nahrungsergänzungsmittel aus dem Lebensmittelbegriff ausgenommen?
Die voranstehenden Fragestellungen sind nur ein Teil dessen, was auf die Unternehmen zukommen wird. Eines ist jedenfalls sicher, 2012 wird spannend.
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