(ots) - Die heute bekannt gewordenen Vorschläge der
EU-Kommission zur Regelung der Prüfungsleistungen von
Wirtschaftsprüfern für börsennotierte Gesellschaften und Unternehmen
des öffentlichen Interesses findet in vielen Punkten Zustimmung durch
BDO.
Trennung von Prüfung und Beratung erhöht Glaubwürdigkeit der
Wirtschaftsprüfer
Die Verschärfung der Regel der Unvereinbarkeit von Prüfung und
Beratung bei "Public Interest Entities" (PIE) wird unterstützt. Die
Regelung adressiert den immer wieder vorgebrachten Vorwurf an die
Abschlussprüfer großer Gesellschaften, Prüfungsaufträge bei
gleichzeitig durch den Vorstand vergebenen Beratungsaufträgen nicht
völlig unabhängig durchführen zu können. Die vorgesehene Begrenzung
der Beratungshonorare auf 10 % der Prüfungshonorare sowie die
weitgehende Genehmigungspflicht von Beratungsleistungen des
Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat bzw. dessen Audit Committee
stärken dieses gesetzgeberische Ziel. "Diese Maßnahme stärkt die
innere Unabhängigkeit des Abschlussprüfers" so Dr. Holger Otte,
Vorstandsvorsitzender der BDO.
BDO hält Forderung nach verpflichtendem Joint Audit aufrecht
BDO unterstützt unverändert den Gedanken des Joint Audits. Die
alleinige Einbindung eines freiwilligen Joint Audit im Rahmen der
Rotation wird als nicht ausreichend betrachtet. Dazu
BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte: "Nach der Erfahrung der
Finanzmarktkrise kann es nicht sein, dass insbesondere
systemrelevante Finanzinstitute von systemrelevanten Prüfern
weiterhin allein geprüft werden". BDO wird diese Forderungen in dem
Verfahren zur Einführung der neuen Regeln weiter vertreten.
Vorgeschlagene Aufspaltung großer Prüfungsunternehmen zu
weitgehender Markteingriff
Den Regelungsvorschlag, dass sich die marktbeherrschenden
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in eine Prüfungs- und eine
Beratungsgesellschaft aufspalten müssen, hält
BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte für einen zu weitgehenden
Eingriff in den Markt. "Wir halten die vorgeschlagene Trennung von
Prüfung und Beratung sowie den von uns geforderten verpflichtenden
Joint Audit für eine wirkungsvollere Maßnahme gegen die
Marktkonzentration."
Zur Information:
BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund
1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen
und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und
höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige
internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den
Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende
kapitalmarktorientierte Unternehmen.
BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 49.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.
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