PresseKat - Befristungen: Schavan muss Gesetzesnovelle vorlegen ? Appelle ersetzen keine Nachwuchspolitik

Befristungen: Schavan muss Gesetzesnovelle vorlegen ? Appelle ersetzen keine Nachwuchspolitik

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Befristungen: Schavan muss Gesetzesnovelle vorlegen ? Appelle ersetzen keine Nachwuchspolitik

(pressrelations) -
Zum heutigen Fachgespräch zur ersten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Ausschuss für Bildung und Forschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPDBundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Die Bundesregierung hat auch nach über acht Monaten immer noch keine Meinung dazu, ob sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz überarbeiten will. Auf die entsprechenden Fragen im Fachgespräch musste sie heute passen, sie sei noch mit der Auswertung des Berichtes beschäftigt.

Im Ausschuss heute gab es von den Sachverständigen aber klare Hinweise darauf, dass gesetzliche Lücken bestehen, die das Risiko einseitig zu Lasten der Beschäftigten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen verschieben. Die SPD sieht daher einen klaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit Appellen allein, wie es sich die Koalitionsfraktionen vorstellen, sind die Lücken nicht zu schließen.

Die SPD fordert daher Bundesministerin Schavan auf, einen Entwurf für eine begrenzte und gezielte Gesetzesnovelle vorzulegen, der mindestens folgende zentrale Klarstellungen und Mindestanforderungen enthält:

? Die Tarifsperre ist zu streichen um den Druck auf alle Parteien für einen notwendigen Wissenschaftstarifvertrag zu erhöhen. Solange dieser nicht durchgesetzt ist, sollten im Gesetz Mindestanforderung an eine wissenschaftsadäquate Befristung vorgesehen werden.

? In der Promotionsphase muss bei den Befristungen sichergestellt werden, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auch auf der eigenen Qualifizierung liegt.

? In der Postdoc-Phase sind Mindestbefristungsdauern festzulegen, von denen nur begründet abgewichen werden kann.

? Die Kinderbetreuungszeiten müssen attraktiver und zielgenauer ausgestaltet werden.

? Befristungszeiten als studentischer Mitarbeiter während eines Bachelor-oder Masterstudiums sind nicht auf die Höchstdauer in der Qualifizierungsphase anzurechnen.





? Erst wenn Befristungsgrenzen der Qualifizierungsphasen ausgeschöpft sind, sollen Befristungen auf Basis von Drittmittelbewilligungen möglich sein.

? Die Mindestdauer von Drittmittelbefristungen soll durch die Laufzeit der Drittmittelbewilligung festgelegt sein.

? Die Erfüllung von dauerhaft anfallenden Aufgaben insbesondere imnichtwissenschaftlichen Bereich ist von dauerhaft beschäftigtem Personal zu leisten.

Weiter ist zu Recht von den Sachverständigen immer wieder angemahnt worden, die Ursachen für den beobachteten Befristungstrend in der Wissenschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Dabei begrenzen die sinkenden Anteile institutioneller Grundmittel und die Zunahme flüchtiger Drittmittel und Projektfinanzierungen die Spielräume für eine Dauerbeschäftigung. Dieses muss jetzt überwunden werden. Die SPD hat mit ihrem Antrag für eine Nachwuchsoffensive und den Nationalen Pakt für Bildung und Entschuldung erste Vorschläge gemacht, die auch den Ländern die notwendigen Spielräume geben. Auf dieser Grundlage könnten Bund und Länder gemeinsam eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Wissenschaft bewirken - wenn es die unionsregierten Länder auch wollen.


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Datum: 30.11.2011 - 18:46 Uhr
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