(ots) - Keine religionsfreie Zone
Wer gestern vom Bundesverwaltungsgericht eine
Grundsatzentscheidung zur Religionsfreiheit erwartet hat, muss
enttäuscht sein. Denn beim Urteil zum muslimischen Gebet eines
Berliner Schülers sprach der Vorsitzende Richter Werner Neumann
ausdrücklich von einer Entscheidung im Einzelfall. Die Juristen haben
die besondere Situation an dem Gymnasium im Berliner Stadtteil
Wedding berücksichtigt, sind aber verständlicherweise nicht darüber
hinaus gegangen.
Und so wird das immer wieder debattierte, komplizierte Verhältnis
von Staat und Religion noch länger in der politischen wie
juristischen Diskussion bleiben, nicht allein in der Metropole
Berlin, sondern auch auf europäischer Ebene. Das
Bundesverwaltungsgericht hat gestern jedoch zumindest eine Frage klar
beantwortet: Religiöse Neutralität bedeutet in Deutschland nicht,
dass sich Muslime, Christen, Juden, Buddhisten und Angehörige
weiterer Weltreligionen völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen
müssen, dass Gebete hierzulande in den Schulen komplett verboten sind
und Religion ausschließlich Privatsache wird.
Die Leipziger Richter haben vielmehr ein friedliches, tolerantes
Miteinander der religiös aktiven Schüler gefordert. Das muss die
Schule zunächst einmal selbst regeln. Doch einer religionsfreien Zone
haben die Juristen damit keineswegs das Wort geredet. Es wäre auch
ein verkehrtes Verständnis von weltanschaulicher Neutralität.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207