(ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention hat jetzt für die Neuinterpretation
des Begriffs "Behinderung" geworben. Behinderung sei lange als
Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis
von Behinderung entgegen. "Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht
behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen
behindert", so Aichele. Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung
zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen
in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive
gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend
notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das
Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein
Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". "Die Auslegung
des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im
Lichte der Konvention erfolgen", betonte der Menschenrechtsexperte.
Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der
Monitoring-Stelle und Autorin des gerade erschienenen
Positionspapiers "Behinderung: Neues Verständnis nach der
Behindertenrechtskonvention", sagte: "Die Barrieren in den Köpfen
sind nach wie vor vorhanden, und es gibt große Berührungsängste, die
das Leben von Menschen mit Behinderungen unnötig erschweren. Ich
würde mir beispielsweise wünschen, dass Menschen mit Behinderungen
häufiger in den Medien auftauchen und dass sie dort nicht nur als
Exoten dargestellt werden." Solche Bilder verhinderten, die Barrieren
zu erkennen, die Menschen an der gleichen Rechtsausübung hindern, und
die notwendigen Schritte zur Ãœberwindung zu identifizieren.
Marianne Hirschberg: Behinderung: Neues Verständnis nach der
Behindertenrechtskonvention. Positionspapier Nr. 4. Deutsches
Institut für Menschenrechte, Berlin, November 2011.
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