(ots) - Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe
// Anpassung wurde im Leistungsverfahren A2LL der Bundesagentur für
Arbeit (BA) berücksichtigt // Erhöhter Regelbedarf wird automatisch
ausgezahlt
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV"). So erhöht sich
beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab
Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher
fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel
für Alleinerziehende, aus.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das
Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten
Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für
Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen
werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.
Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem
Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich.
Damit betroffenen Kunden keine Nachteile entstehen, werden derzeit
die erforderlichen Anpassungen durch die zuständigen Jobcenter vor
Ort vorgenommen.
Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis
Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie
jeweils eintretenden Änderungen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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