In der PKV drohen 2012 zum Teil kräftige Beitragserhöhungen. Die Hintergründe der Beitragsanpassungen und was Betroffene dagegen tun können
(PresseBox) - Ab 1. Januar 2012 müssen viele privat Versicherte bis zu 40 Prozent mehr für ihren Versicherungsschutz aufbringen. Laut Medienberichten sind hiervon insbesondere die Versicherungsnehmer der ARAG, Central, Debeka, Deutscher Ring, Gothaer, HanseMerkur, Mannheimer, Nürnberger und der universa betroffen. Versicherte sollten die zum Teil massiven Beitragssteigerungen allerdings nicht tatenlos hinnehmen, sondern in jedem Fall Wechselalternativen beim Versicherer prüfen. Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung bietet unter http://www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/vergleich die Möglichkeit kostenlos einen Vergleich der Tarife durchzuführen.
Gründe für Beitragserhöhung in der PKV
Insbesondere ältere Versicherte sind von einer Beitragserhöhung betroffen. Denn die stetig steigenden Krankheitskosten bedingen eine Neukalkulation der Tarifprämien. Aufgrund der geringeren Ansparzeit ist bei älteren Privatversicherten daher meist ein höherer Betrag erforderlich als in jungen Alterskohorten. Weitere Gründe für die kontiniuierlich wachsenden Gesundheitsausgaben und die Beitragsanpassungen im kommenden Jahr sind:
- der medizinisch-technische Fortschritt
- der demografischer Wandel und dabei insbesondere die demografische Alterung
- Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Folgen sogenannter "Billigtarife" und Nichtzahler
- schrittweise Umstellung auf sogenannte Unisex-Tarife
Inanspruchnahme des Tarifwechselrechts
Nach § 204 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat jeder Kunde in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Recht in einen anderen Tarif desselben Anbieters zu wechseln, zumindest insofern der neue Tarif einen gleichartigen Schutz bietet. Der Vorteil: Bisher angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten und auch eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt in den meisten Fällen nicht. Doch aus Sorge um Beitragseinbußen zeigen viele Versicherer ihren Kunden keine Wechselalternativen auf oder zögern den Tarifübertritt bewusst hinaus. Um dies zu umgehen, empfehlen Verbraucherschützer das jeweilige Unternehmen schriftlich aufzufordern einen günstigen Tarif vorzuschlagen und dies innerhalb einer angemessenen Frist.
Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/liste können Versicherte eine Liste aller Anbieter mit Kontaktdaten einsehen und direkt aktuelle Tarife Ihrer Versicherung anfordern.
Leistungen und Preise ausführlich vergleichen
In jedem Fall sollten Versicherte die verschiedenen Tarifangebote und -preise ihres Versicherers regelmäßig vergleichen, denn nur so können bei einem Tarifwechsel auch tatsächlich Beiträge eingespart werden. Hilfreich können hierbei Testberichte von unabhängigen Test-oder Rating-Agenturen sein, die regelmäßig die zahlreichen Versicherungs- und Tarifmöglichkeiten vergleichen.
Vor- und Nachteile eines höheren Selbstbehalts
Durch die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts oder der Reduzierung von Versicherungsleistungen können sofortige Beitragsersparnisse erzielt werden. Werden allerdings im Folgejahr vermehrt ärztliche Leistungen in Anspruch genommen, kehrt sich dieser Effekt um. Die Folge: Mehr Ausgaben für den Versicherten als dies ohne die Änderung des Selbstbehalts der Fall gewesen wäre. Daher sollte man einen solchen Schritt nur nach ausführlicher Beratung in Erwägung ziehen.
Wechsel des Anbieters
Als eine der letzten Möglichkeiten bietet sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung an. Allerdings sollten Wechselwillige beachten, dass in diesem Fall beim neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, die dazu führen kann, dass man die gewünschten Leistungen nicht erhält. Außerdem verbleiben die angesammelten Rücklagen in der Mehrheit der Fälle beim alten Versicherer und können nicht mitgenommen werden.
Wechsel in den PKV-Basistarif
Sind die Prämien dennoch nicht finanzierbar, bleibt letztendlich nur ein Wechsel in den brancheneinheitlichen PKV-Basistarif, der sich weitgehend an den Gegebenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der monatliche Höchstbetrag beträgt hier für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 575, 44 Euro im Monat (2011). Zwar werden die angesparten Altersrückstellungen vollständig übertragen, Versicherte müssen hier jedoch zum Teil erhebliche Leistungseinbußen hinnehmen. Wo Ärzte sonst bei privaten Kunden den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif beispielsweise nur der 1,7-fache Satz fällig.
Fazit: Versicherte, die von den erheblichen Beitragssteigerungen in der PKV betroffen sind, sollten in jedem Fall aktiv werden und mögliche Einsparmöglichkeiten durch einen Tarifwechsel prüfen bzw. sich beraten lassen. Ob sich ein neuer Tarif oder gar ein neuer Anbieter tatsächlich lohnt, lässt sich durch einen genauen Vergleich der Tarife und Unternehmen ermitteln. Dabei sollten auch die jeweiligen Leistungen nicht außer Acht gelassen und mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abgeglichen werden.