PresseKat - Baufinanzierung – Kundenknebelung durch unterschiedliche Zinsbindungsfristen

Baufinanzierung – Kundenknebelung durch unterschiedliche Zinsbindungsfristen

ID: 53180

Durch den Abschluss unterschiedlicher Zinsbindungsfristen bei der Baufinanzierung versuchen Banken langfristig Kunden an sich zu binden.
Baufinanzierer BauFi-Aktiv, warnt Bankkunden davor derartige Darlehensverträge abzuschließen, weil sie dadurch in einen Darlehnsnehmer-Kreislauf hineingepresst werden, aus dem sie meist nicht mehr herauskommen.

(firmenpresse) - So wird zum Beispiel ein Teil des benötigten Darlehens über 5 Jahre und ein Teil mit einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahre abgeschlossen. Läuft das erste Darlehen nach 5 Jahren ab, ohne das der Kunde es zurückzahlen kann, muss er bei seiner Bank bleiben und auch ungünstigere Zinsangebote schlucken.
Meist zu spät erfährt der Darlehensnehmer dass nach dem Feschreibungsablauf ein Bankenwechsel nicht möglich ist, da die neue Bank ihre Sicherheiten erst nach der alten Bank eintragen kann. Das machen die meisten Banken nicht.

Im Finanzierungsalltag des Baufinanzierers Franz Mönig, BauFi-Aktiv, sieht das so aus, dass bei den meisten Kreditnehmern, das kurzlaufende Teildarlehen den kleineren Kreditumfang ausmacht. Man hofft, dass man diesen Teilkredit bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist tilgen kann und vorher die monatliche Belastung verringert.
Wenn die Tilgung bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist nicht gelingt fangen die Probleme an. Der Kreditnehmer benötigt eine Anschlussfinanzierung für das auslaufende Teildarlehen- „Unterbreitet die Hausbank, ein ungünstiges Angebot, dann, „merkt der Kreditnehmer erst viel zu spät, dass ein Wechsel zu einem Bankkonkurrenten wegen der Grundschuld-Absicherung kaum möglich ist, weil die Grundschuld des länger laufenden, meist größeren Teildarlehens, in der Regel an erster Stelle steht, erklärt Franz Mönig.
Fremdbanken wollen zur Absicherung Ihrer Darlehensvergabe nicht an zweiter Position stehen. Baufinanzierungsprofi Mönig empfiehlt ein Laufzeiten-Mix, bei der Zinsbindung, nur dann einzugehen, wenn die Ablösung des kurzlaufenden Darlehens hundertprozentig gesichert ist. Zum Beispiel durch einen auslaufenden Sparvertrag oder eine Lebensversicherung. Ansonsten gehen nicht nur die bisherigen Ersparnisse den Bach runter. Der Darlehnsnehmer bleibt, zinstechnisch gesehen, mit seiner Bank, so Mönig „verheiratet, ob er es will oder nicht und eine Scheidung fällt mangels alternativer „Partner“ von vorne herein aus!“




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Bereitgestellt von Benutzer: baufi-aktiv
Datum: 08.07.2008 - 15:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 53180
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Franz Mönig
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-9955660

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.07.2008

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