(ots) - Der Anlagenbauer "ZPF Foundry 4"
(Hochheim am Main) darf seine Dosieröfen der "ThermDos"-Reihe, die
auf gestohlenen Konstruktionszeichnungen basieren, nicht mehr im
geschäftlichen Verkehr nutzen. Diese einstweilige Verfügung (Az.:
2-06 O 568/11) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 28. November
erlassen. Nach Auffassung des Gerichtes sind die Dosieröfen der
ThermDos-Reihe auf Grundlage von Konstruktionszeichnungen hergestellt
worden, die dem Wettbewerber "StrikoWestofen" entwendet wurden. Das
wurde im Rahmen von Hausdurchsuchungen zweifelsfrei festgestellt.
"ZPF Foundry 4" ist ein hessisches Tochterunternehmen der "ZPF
Gruppe" (Siegelsbach/ Baden-Württemberg), das sich auf die
Herstellung und den Vertrieb von Dosieröfen für Gießereien
spezialisiert hat. Seine "Kernkompetenz" sieht das noch junge
Hochheimer Unternehmen in der "ThermDos"-Produktreihe, die auch hohe
Anforderungen in der Gießereipraxis erfüllen soll. Mit dieser
Kern-Produktreihe ist es jetzt jedoch erstmal vorbei: Dem Unternehmen
wurde am 30. November eine einstweilige Verfügung zugestellt, die
sowohl die Herstellung als auch den Vertrieb von Dosieröfen des Types
ThermDos ab sofort untersagt. Nach Ansicht des Landgerichtes
Frankfurt am Main basiert die Produktion dieser Öfen auf
Konstruktionszeichnungen, die dem renommierten Wettbewerber
"StrikoWestofen" (Wiehl, NRW) entwendet wurden.
Hausdurchsuchung bei Firmengründer
Bei einer Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume eines
Firmengründers von ZPF Foundry 4 wurde das belastende Datenmaterial
gefunden und beschlagnahmt. Auf den sichergestellten Zeichnungen
befanden sich teilweise noch das Firmenlogo und Erstellungsvermerke
des Originalherstellers StrikoWestofen. Der Firmengründer von ZPF
Foundry 4 sowie weitere leitende Mitarbeiter waren zuvor jahrelang
bei StrikoWestofen als Angestellte beschäftigt. "Mit dem Beschluss
des Landgerichtes Frankfurt ist jetzt sichergestellt, dass wir als
Innovations-Führer weiterhin in die Entwicklung von
Dosiertechnologien investieren können, ohne dabei unlauterem
Wettbewerb von Nachahmern ausgesetzt zu sein", erklärt
StrikoWestofen-Geschäftsführer Rudolf Riedel.
Laut einstweiliger Verfügung darf das Unternehmen ZPF Foundry 4
künftig weder die sichergestellten Konstruktionszeichnungen noch die
daraus entwickelten Dosieröfen im geschäftlichen Verkehr nutzen. Bei
jeder Zuwiderhandlung droht ZPF Foundry 4 ein Ordnungsgeld von
maximal 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs
Monaten.
Pressekontakt:
StrikoWestofen Group, Katharina Seidler, Tel.: 0 22 61 - 709 10, Fax:
Fax: 0 22 61 - 709 11 07, Mail: kse(at)strikowestofen.com
dako pr corporate communications, Darko Kosic, Tel.: 02 14 - 20 69
10, Fax: 02 14 - 20 69 150, Mail: d.kosic(at)dako-pr.de