(ots) - Die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes hat
am heutigen Tag beschlossen, die in der Neufassung des
UEFA-Reglements zur Clublizenzierung und zum finanziellen Fairplay
enthaltenen erweiterten Vorschriften in die Lizenzierungsordnung
umzusetzen. Deutsche Proficlubs, die an UEFA-Wettbewerben teilnehmen
wollen, müssen künftig diesen Anforderungen nachkommen. Die
fristgerechte Erfüllung ist somit ausdrückliche Voraussetzung dafür,
dass die Lizenz des Ligaverbandes auch zur Teilnahme an den
UEFA-Clubwettbewerben berechtigt. Das nationale
Lizenzierungsverfahren bleibt unberührt.
Darüber hinaus stimmten die Mitglieder einer Neuregelung in Bezug
auf den so genannten Sicherungsfonds zu. Clubs, die diesen in
Anspruch nehmen wollen, müssen dies künftig bis zum 15. April tun
(bisher 30. April). Damit einhergehend werden dem Lizenznehmer bei
Inanspruchnahme bis zu sechs Gewinnpunkten abgezogen (bisher drei
Gewinnpunkte.
Des Weiteren wurde eine Anpassung der Spielkleidungsrichtlinie an
das UEFA-Reglement beschlossen.
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