(ots) - PHOENIX hat sich mit einer einstweiligen
Verfügung erfolgreich gegen den Lieferstopp von Novartis in
Deutschland durchgesetzt. Novartis wird durch die einstweilige
Verfügung zur bedarfsgerechten Belieferung von PHOENIX verpflichtet.
Das Landgericht Mannheim hat am vergangenen Freitag der
einstweiligen Verfügung stattgegeben. PHOENIX hatte ihren Eilantrag
unter anderem auf vertragliche Vereinbarungen mit Novartis und den
öffentlich-rechtlichen Belieferungsanspruch der pharmazeutischen
Großhändler zur Sicherung der Arzneimittelversorgung nach dem
Arzneimittelgesetz gestützt.
PHOENIX, die als Marktführer im Pharmahandel mehr als 10.000
Apotheken mit Arzneimitteln versorgt, wird in Deutschland von
Novartis seit Mitte November nicht mehr beliefert. Das Ziel ist die
schnellstmögliche Wiederaufnahme der Belieferung durchzusetzen.
PHOENIX wird ihre Kunden über den Fortgang laufend informieren.
- ENDE -
Weiterführende Informationen
Die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim, beschäftigt als
führender, europaweit agierender Pharmahändler über 28.000
Mitarbeiter in 23 Ländern und erzielte im Geschäftsjahr 2010/2011
einen Umsatz von 21,7 Milliarden Euro. www.MyPIN.de;
www.phoenixgroup.eu
Ansprechpartner für Presseanfragen
Dr. Friedrich von Heyl, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: (0621) 8505 8505, Mobil: (0175) 93 66 159;
eMail: f.vonheyl(at)phoenixgroup.eu
Eva Lechner, Senior Manager Externe Kommunikation
Tel.: (0621) 8505 8502; Mobil: (0151) 46 102 087;
eMail: e.lechner(at)phoenixgroup.eu