(ots) - Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
hat aus formal-technischen Gründen den Stresstest der European
Banking Authority nicht bestanden. Ursache hierfür ist, dass die EBA
keine materielle, sondern eine rein formale, auf den Stichtag 30.
September 2011 abstellende Messlatte anlegt. Dies führt dazu, dass
die Helaba trotz aller zwischenzeitlich bereits vollzogenen Maßnahmen
die Kapitaleinlagen des Landes Hessen im Volumen von 1,92 Mrd. Euro
zum Stichtag 30. September nicht als hartes Kernkapital ausweisen
darf. Das bedeutet formal-technisch, dass die Bank - gemessen an der
Vorgabe von 9 Prozent Core Tier 1-Capital - eine
"Unterkapitalisierung" in Höhe von 1,497 Mrd. Euro ausweisen muss.
Diese technische Kapitallücke entsteht ausschließlich dadurch, dass
die Behörde die stillen Einlagen des Landes Hessen in Höhe von 1,92
Mrd. Euro zum Stichtag 30. September nicht anerkannt hat. Dies wird
allerdings zum 30. Dezember 2011 der Fall sein. Die Helaba ist der
Weisung der Aufsicht gefolgt und hat dieses Kernkapital im
EBA-Meldebogen unter der Rubrik "Hybrid instruments not subscribed by
government" ausgewiesen. Unter Einschluss dieses Kernkapitals verfügt
die Helaba zum 30. September 2011 über eine harte Kernkapitalquote
von 9,8 Prozent. Es besteht daher materiell kein
Rekapitalisierungsbedarf, kein Euro Eigenkapital muss zusätzlich
zugeführt werden.
Die Landesbank Hessen-Thüringen und das Land Hessen haben alle
erforderlichen Maßnahmen getroffen, die stillen Einlagen des Landes
Hessen in Kapitaleinlagen zu überführen, die die Voraussetzungen des
Core Equity Tier I (CET 1)-Capital erfüllen. Die entsprechenden
vertraglichen Vereinbarungen wurden am 31. Oktober 2011 zwischen den
Vertragsparteien paraphiert und der BaFin und der Deutschen
Bundesbank zugeleitet.
Verwaltungsrat und Trägerversammlung der Landesbank
Hessen-Thüringen haben am 24. November 2011 den Verträgen über die
Anpassung der stillen Einlagen an CET 1-Capital zugestimmt.
EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat in einem Gespräch am 29. November
2011 dem Hessischen Finanzminister Dr. Schäfer mitgeteilt, dass die
EU-Kommission bei den vertraglichen Maßnahmen keine
wettbewerbsrechtlichen Bedenken ("no state aid") sieht und diese alle
Voraussetzungen für den Private Market Investor Test erfüllen.
Nach der erforderlichen Zustimmung der Bank-Gremien und nachdem
die aufsichtsrechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen
vorliegen, erlangt die Anpassung der stillen Einlagen zum 30.
Dezember 2011 Rechtsverbindlichkeit. Für die Helaba besteht deshalb
zum Stichtag 30. September 2011 kein materieller, sondern allein ein
technischer Rekapitalisierungsbedarf, der mit Inkrafttreten der
Verträge über die Anpassung der stillen Einlagen automatisch gedeckt
wird.
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