(ots) -
AWD, einer der führenden Finanzdienstleister Europas weist die
erneut erhobenen Vorwürfe des Norddeutschen Rundfunks (NDR) über
angeblich überhöhte Provisionszahlungen in den Jahren 1999, 2000 und
2001 mit Nachdruck zurück. Bei der ausgeübten Provisionspraxis steht
und stand AWD im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung.
Mehrfach hat AWD dem NDR gegenüber deutlich gemacht, dass sich
Provisionsansprüche aus der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
herleiten.
Auch Behauptungen, es habe erhöhte Zuwendungen des Emissionshauses
DCM an AWD gegeben, weist AWD mit Nachdruck zurück. Aus einem
aktuellen Schreiben des amtierenden DCM-Vorstands Dr. Jörg Autschbach
vom 05.12.2011 ergibt sich eindeutig, dass in keinem der von dem NDR
erwähnten DCM/IMF-Fonds an AWD oder die von dem NDR ins Spiel
gebrachte Gesellschaft AIMS Provisionen/Sonderzuwendungen in Höhe von
insgesamt 15 % oder mehr vertraglich vereinbart oder gezahlt worden
sind. Das Schreiben fügen wir dieser Erklärung als Anlage bei.
Bei seiner kampagnenartigen Inszenierung gegen AWD wird der NDR
ganz offensichtlich beliefert von dem Hamburger Rechtsanwalt Thiel,
der einst selber für ein Unternehmen der AWD-Gruppe tätig war.
Augenscheinlich sollen hier im Vorfeld von Verfahren
Rechtsauffassungen durch mediale Unterstützung zugunsten einer Partei
- der des Rechtsanwaltes Thiel - platziert werden.
Die Rolle des Rechtsanwaltes Thiel und seines
Prozessfinanzierungsmodells beleuchtete in einem kritischen Artikel
vom 29. September 2011 bereits die "Süddeutsche Zeitung" und
enthüllte, dass der von dem Anwalt Thiel angebotene
Prozessfinanzierer 30 % der Schadenssumme erhalte. Thiel selbst wurde
in der "Süddeutschen Zeitung" mit den Worten zitiert: "Ich agiere
nicht nur selbstlos". Kritisch mit der Rolle Thiels setzte sich auch
das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) auseinander.
Auch diesen Artikel fügen wir hinzu.
Zu einer von dem NDR vorgebrachten und offensichtlich bearbeiteten
Provisionsliste halten wir nochmals fest, dass die Provisionspraxis
unserer Gesellschaft im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung
steht und stand. Darüber hinaus stellen wir klar: Provisionen
beziehen sich immer auf die Höhe des vermittelten
Gesellschaftsanteils, die in einer der von dem NDR publizierten
Listen (vom "14.08.2000") missverständlich als "Gesamtaufwand"
bezeichnet ist. Bei korrekter Betrachtung ergibt sich selbst aus der
vom NDR vorgelegten Liste ein Provisionssatz von deutlich unter 15 %
auf den vermittelten Gesellschaftsanteil.
Grundsätzlich ist zu bedauern, dass sich der NDR zum
Steigbügelhalter eines offenkundig profitorientierten Anwalts machen
lässt und seine im September 2010 begonnene Kampagne gegen AWD unter
Missachtung jeder journalistischen Verhältnismäßigkeit fortsetzt.
Bei Rückfragen:
AWD Holding AG
Béla Anda; Chief Communication Officer
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Bela.Anda(at)awd.de