(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt in
der heutigen Expertenanhörung zur 8. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Absicht des
Bundeswirtschaftsministeriums, die bisherigen Regelungen für die
öffentliche Trinkwasserversorgung 1:1 in den neuen Gesetzestext zu
überführen. "Damit wird auch dem Ansinnen des Bundeskartellamts,
seine Zuständigkeit auf die Gebührenkontrolle auszudehnen, eine klare
Absage erteilt", sagt dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck. Für eine solche Erweiterung besteht kein sachlicher Grund. Für
die Gebühren besteht bereits eine funktionierende Kontrolle durch
Behörden und Gerichte im Sinne der Verbraucher.
Der kommunale Wirtschaftsverband weist jedoch darauf hin, dass bei
der Überführung der bisherigen Regelungen noch einige redaktionelle
Anpassungen vorzunehmen sind, um Verschlechterungen der
Rechtsposition der Wasserversorger zu vermeiden. Außerdem sollte der
Passus zur Verlängerung der besonderen Missbrauchskontrolle über
Energieversorger, der Paragraf 29, gestrichen werden. "Diese
Regelungen haben sich als wettbewerbsfeindlich erwiesen - das sieht
auch die Monopolkommission so", sagt Reck. Auch für eine Ausdehnung
der Regelung auf die Fernwärme gibt es keine Veranlassung.
Des Weiteren fordert der VKU noch klarere Regeln für
Sektoruntersuchungen, um die bürokratischen Belastungen, denen
Unternehmen durch kartellbehördliche Anfragen ausgesetzt sind, in
einem vernünftigen Rahmen zu halten. Der Vorschlag des
Bundeswirtschaftsministeriums, im Rahmen von
Missbrauchsentscheidungen auch die Anordnung der Rückzahlung
überhöhter Entgelte zu ermöglichen, hält der VKU für verfehlt.
Beschwerden gegen solche Anordnungen müssten zumindest aufschiebende
Wirkung haben, wenn die Unternehmen nicht praktisch rechtlos gestellt
werden sollen.
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