PresseKat - Fallen bei der Steueroptimierung

Fallen bei der Steueroptimierung

ID: 536484

(firmenpresse) - FRANKFURT, DEUTSCHLAND -- (Marketwire) -- 12/08/11 -- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Benefitax GmbH in Frankfurt am Main, Deutschland, rät Investoren, sich
intensiv und rechtzeitig mit dem deutschen Steuersystem zu beschäftigen.
Andernfalls drohen böse Überraschungen. Die Steuersätze auf Gewinne von
Kapitalgesellschaften betragen in den Ballungszentren ca. 30%, in
ländlichen Gebieten etwas weniger. Da die Steuersätze in vielen Ländern
geringer sind, kontrollieren deutsche Finanzbehörden, dass der Gewinn der
deutschen Tochtergesellschaft nicht durch konzerninterne Maßnahmen
reduziert worden ist.

Verluste sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, Verlustverrechnung mit
anderen Konzerngesellschaften manchmal möglich. Bei Ausschüttungen an die
Gesellschafter wird meist eine Quellensteuer von 26,4 % einbehalten. Für
EU-Muttergesellschaften oder über Doppelbesteuerungsabkommen kann die
Quellensteuer auf bis zu null Prozent reduziert werden. Ein
Freistellungsantrag sollte mehrere Monate vor der Ausschüttung gestellt
werden.

Ãœber internationale Steuerplanung kann die Konzernsteuerquote drastisch
reduziert werden. Die gängigsten Modelle bestehen laut Benefitax-Partner
Oliver Biernat in der Substitution von Dividenden durch Darlehenszinsen,
Lizenzen oder Gebühren, oder sie sehen die Zwischenschaltung ausländischer
Holdinggesellschaften vor. Bei Letzteren ist darauf zu achten, dass keine
substanzlose Briefkastenholding in einem Steuerparadies genutzt wird, da
diese nicht vom deutschen Fiskus anerkannt wird.

Eine Alternative ist die Gestaltung von Transferpreisen bei konzerninternen
Lieferungen und Leistungen. Je größer das deutsche Unternehmen ist, umso
größer die Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen und
den Nachweis, dass sie dem entsprechen, was Dritte ausgehandelt hätten
(Fremdvergleich). Liegt nach Aufforderung des Finanzamts innerhalb von 30




bzw. 60 Tagen keine oder keine angemessene Verrechnungspreisdokumentation
vor, kann das Finanzamt (hohe) Schätzungen vornehmen. Dann muss der
Steuerpflichtige zahlen, wenn er keinen abweichenden Transferpreis beweisen
kann. Daher rät Steuerexperte Biernat, „eine den deutschen Vorschriften
entsprechende Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, denn dann muss
das Finanzamt nachweisen, dass der gewählte Transferpreis falsch ist.
Diesen Aufwand wird das Finanzamt nur ungern und nur bei großen Summen auf
sich nehmen."

Die in vielen Ländern unbekannte Umsatzsteuer nimmt einen immer größeren
Teil des Steueraufkommens in Deutschland ein. Der normale Umsatzsteuersatz
beträgt 19 %. Fehler, z.B. beim Ausstellen von Rechnungen, können sehr
teuer werden. Das deutsche Umsatzsteuerrecht ist zwar weitgehend mit dem
europäischen Recht harmonisiert, durch Änderungen, viele Ausnahmen und
komplizierte Detailregelungen jedoch sehr intransparent und fehleranfällig.

Infos und Bestellung unseres „Law and Tax Guide" unter: .

Die Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und
Wirtschafts-prüfungsgesellschaft in Frankfurt, Deutschland. Ihr Schwerpunkt
ist das internationale Steuerrecht.



Kontakt:
Oliver Biernat
Benefitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Darmstädter Landstraße 125
D-60598 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69-25 62 27 60
E-Mail:
Internet:


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Datum: 08.12.2011 - 14:04 Uhr
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