(ots) - Der "Deutschen bAV Service" beobachtet in den
vergangenen Monaten verstärkt, dass nun auch Fondsgesellschaften den
Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für sich erkannt
haben. In Zeiten niedriger Zinsen werden Versicherungsprodukte
zunehmend unattraktiv, so der Grundtenor der Fondsbranche. Es bestehe
also die große Chance für Fondsgesellschaften ein großes Stück vom
bAV-Kuchen zu vereinnahmen.
Jedoch auch Fondsgesellschaften und deren Vertretern ist eine
rechtliche Beratung in Fragen rund um die Betriebsrente nicht
erlaubt. Und somit stehen die Fondsgesellschaften vor demselben
Problem wie die Versicherer.
Seit dem Jahr 2010 wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und
rechtswissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen
von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung geführt. Vor allem der Bundesverband der
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ), durch den der Deutsche bAV Service nachdrücklich in
seiner Vorgehensweise unterstützt wird, hat diesbezüglich enorme
Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass gerade
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte
Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen. Der
BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und
Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich
für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards
und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der
Zeitwertkonten einsetzt.
Die Arbeitgeber, deren Personalleiter und Betriebsräte sind somit
gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Verwaltung und Pflege
ihrer Betriebsrentenverpflichtungen professionellen Rat einholen, um
die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können. Diese
Empfehlung betrifft auch die juristisch fundierte
betriebsrentenrechtliche Beratung im Allgemeinen.
Im Rahmen von Beratungsvorgängen zur betrieblichen
Altersversorgung ist daher grundsätzlich eine strikte
Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird dadurch erreicht, dass die
Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen über ein
professionelles Netzwerk zu erfolgen hat, in dem die
unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden.
Der Deutsche bAV Service (www.deutscher-bav-service.de)
koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere
Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und
garantiert den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz,
Professionalität und standardisierte Abläufe.
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