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Rechtswanwalt Frankfurt - Rechtsanwalt Bad Homburg - Mietrecht - Kanzlei Sachse

ID: 537045

Falsche Betriebskostenvorauszahlungen

(firmenpresse) - Ein häufiges Problem im Mietrecht ist die Frage, welche Ansprüche der Mieter im Falle zu geringer Vorauszahlungsvereinbarungen hat. So ist es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass Vermieter gerade bei Erstvermietungen die Vorauszahlungsbeträge auf die Betriebskosten zu gering ermittelt hatten und sich nach der ersten Abrechnungsperiode Nachforderungen von mehreren Tausend EURO ergaben und die Vorauszahlungen für die Folgejahre wesentlich erhöht werden mussten.

Viele Mieter fühlten sich durch die anfänglichen zu geringen Vorauszahlungsbeträge vom Vermieter getäuscht und verweigerten die Nachzahlung. Einzelne Amtsgerichte gaben den Mietern in dieser Ansicht recht. Der Bundesgerichtshof hatte in diesem Jahr zu der Frage zu entscheiden und festgestellt, dass den Vermieter auch für den Fall von wesentlich zu geringen Vorauszahlungen kein Verschulden trifft. Der Mieter ist also auch im Falle erheblicher Nachforderungen verpflichtet, diese zu zahlen und zukünftig höhere Vorauszahlungsbeträge zu leisten. Begründet hat der Bundesgerichtshof dies damit, dass es eben keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Vorauszahlungen gibt und es damit Vermieter und Mieter frei steht, in welcher Höhe er die Vorauszahlungen festlegen will.

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Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

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Datum: 09.12.2011 - 11:50 Uhr
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