Durch die wachsende Zahl internationaler Unternehmen und Kooperationen auf dem russischen Markt, erhalten Fragen um das Thema âVerrechnungspreiseâ auch in Russland eine zunehmende Relevanz. Als Verrechnungspreis wird der Kurs fĂŒr Transaktionen zwischen miteinander verbundenen Unternehmen oder Konzerngesellschaften bezeichnet.
(firmenpresse) - Er entsteht nicht als Ergebnis der Wirkung von Marktmechanismen, sondern wird im Unternehmen selbst definiert. Seine besondere Bedeutung resultiert aus den ihm zugeordneten Funktionen, die vorwiegend in der Erfolgsermittlung und Lenkung von Unternehmensteilen, sowie der Minimierung von Steuerabgaben liegen.
Zum 1. Januar 2012 wurde nun vom russischen Gesetzgeber eine tiefgreifende Reform beschlossen, welche die russischen Regelungen ĂŒber Verrechnungspreise weitgehend an die Rahmen der OECD anpasst.
Verrechnungspreise können nach der russischen Formulierung bei sogenannten âkontrollierbaren GeschĂ€ftenâ anfallen, d.h. bei GeschĂ€ften miteinander verbundener Personen und in Ausnahme davon, einer Reihe abweichender FĂ€lle. Das neue Gesetz fasst darunter:
§ AuĂenhandels- oder BinnenmarktgeschĂ€fte miteinander ver- bundener Personen
§ AuĂenhandelsgeschĂ€fte, die Waren des Weltbörsenhandels wie Erdöl, Rohstoffe etc. zum Gegenstand haben und deren Erlös innerhalb eines Kalenderjahres 60 Mio. Rubel ĂŒbersteigt
§ GeschĂ€fte mit Residenten von LĂ€ndern, die auf der âSchwarzen Listeâ des Finanzministeriums stehen
§ Transaktionen zwischen verbundenen Personen, unter Einschluss unabhÀngige Unternehmen, welche keine weitere Leistung erbringen
Von der Regelung nicht betroffen sind GeschĂ€fte zwischen verbundenen Personen, die einen Ertrag von mehr als 1 Mrd. Rubel pro Kalenderjahr generieren und deren Akteure russische Organisationen sind, die in einer Gebietskörperschaft registriert, weder im Ausland noch in anderen Föderationssubjekten ĂŒber weitere stĂ€ndige GeschĂ€ftseinrichtungen verfĂŒgen und keine Verluste erwirtschaften. Diese fallen folglich auch nicht unter die Bezeichnung âkontrollierbare GeschĂ€fteâ.
Eine weitere Ănderung, die sich aus der neuen Bestimmung ergibt, betrifft die Anhebung der Mindestbeteiligungshöhe die verbundene Personen kennzeichnet, von 20% auf 25%. Eine Unternehmensbeteiligung durch Organe der Russischen Föderation stellt jedoch keinen Indikator fĂŒr eine Verbundenheit dar. AuĂerdem ist nach den neuen Prinzipien eine rein wirtschaftliche Verbindung zwischen den Personen noch kein hinreichendes Kriterium, diese als nahestehend / verbunden zu charakterisieren. FĂŒr alle Sachverhalte deren Einstufung sich nicht eindeutig aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, obliegt die Beurteilung auch kĂŒnftig den Gerichten.
Ermittlung der Verrechnungspreise in Russland
Die Verfahren zur Ermittlung des Verrechnungspreises sind in Russland auf fĂŒnf beschrĂ€nkt. Allerdings ist deren Anwendung in Kombination miteinander erlaubt. Zu berĂŒcksichtigen bleibt, dass die Verfahren nicht frei wĂ€hlbar sind, sondern eine gewisse Ordnung bezĂŒglich ihres Einsatzes besteht.
Die Preisvergleichsmethode sieht eine Auswertung von Preisen aus vergleichbaren Transaktionen vor. Dabei wird nach innerem- und Ă€uĂerem Preisvergleich differenziert. Der innere Preisvergleich zieht GeschĂ€fte des eigenen Unternehmens mit unabhĂ€ngigen Dritten als Vergleichswert heran. Beim Ă€uĂeren Preisvergleich betrachtet man dagegen GeschĂ€fte zwischen zwei unabhĂ€ngigen Dritten. Als Voraussetzung der ZulĂ€ssigkeit dieser Methode muss jedoch die Bedingung derâVergleichbarkeitâ erfĂŒllt sein, ohne eine völlige Ăbereinstimmung zu beinhalten. Das Prinzip der Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art und QualitĂ€t der Leistung, ĂŒbernommene Funktionen und Risiken, allgemeine Marktgegebenheiten, Vertrags- und Lieferbedingungen, Marktstrategien und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Bei der Wiederverkaufspreismethode wird der Wiederverkaufspreis des Leistung empfangenden Unternehmens um eine marktĂŒbliche Bruttogewinnmarge verringert. Der abgezogene Betrag muss dabei der Funktion und dem Risiko des WiederverkĂ€ufers gerecht werden. Bei der restlichen Summe handelt es sich um den Verrechnungspreis.
Die Aufwandsmethode bemisst den Verrechnungspreis, indem sie den Selbstkosten des leistenden Unternehmens einen branchenĂŒblichen Gewinnbetrag hinzuaddiert, bei dessen Veranschlagung wiederum ein Fremdvergleich herangezogen wird.
Im Rahmen der RentabilitĂ€tsmethode wird ein Vergleich der zwischen den verbundenen Personen fĂŒr Ihre untereinander ausgetauschten Leistungen angesetzten RentabilitĂ€tssĂ€tze, mit der RentabilitĂ€t von Transaktionen des betrachteten Unternehmens, oder nicht verbundener anderer Personen mit fremden Dritten, gezogen. Als BezugsgröĂe dienen Kosten, UmsĂ€tze oder Vermögen.
Die Gewinnaufteilungsmethode ordnet den am GeschÀftserfolg beteiligten Unternehmen, einen ihrer wahrgenommenen Funktion und dem getragenen Risiko entsprechenden Anteil am Gewinn zu.
Durch das neue Gesetz eingeschrĂ€nkt, wird die Verwendung von Vergleichsdaten auslĂ€ndischer Unternehmen, deren BerĂŒcksichtigung nur noch zulĂ€ssig ist, sofern die Buchhaltungsinformationen russischer Firmen keine sachgerechte GegenĂŒberstellung erlauben.
Dokumentation von Verrechnungspreis-GeschÀften
Ein hoher Stellenwert wird durch die neue Regelung auch der Dokumentation der kontrollierbaren GeschĂ€fte beigemessen. Diese schreibt eine ordnungsgemĂ€Ăe Erfassung, Aufbewahrung sowie die fristgemĂ€Ăe Weitergabe an die zustĂ€ndige Finanzbehörde im Falle einer Anfrage vor, sollte der Gesamtbetrag dieser GeschĂ€fte mit einer Person innerhalb eines Kalenderjahres ĂŒber dem Wert von 100 Mio. Rubel liegen. Im Jahr 2013 wird die Grenze auf 80 Mio. Rubel herabgesenkt und von 2014 an, abgeschafft. Zur Vermeidung behördlicher Schwierigkeiten wird empfohlen, bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen und der Dokumentation der gewĂ€hlten Bestimmungsverfahren, eng mit den zustĂ€ndigen SteuerĂ€mtern zu kooperieren.
FĂŒr eine falsche Kalkulation der Verrechnungspreise fĂŒhrt das neue Gesetz eine Reihe von Sanktionsmechanismen ein, die zum 1. Januar 2014 wirksam werden und bis zum Jahr 2016 eine Strafe in Höhe von 20% des nicht entrichteten Steuerbetrags vorsehen und 2017 schlieĂlich 40% ansetzen.
Eine Dokumentation muss nicht eingereicht werden, wenn die GeschÀftspartner kein rechtliches VerhÀltnis zueinander besitzen, die Preise an den Vorgaben der Antimonopolbehörde ausgelegt sind, die Transaktionen durch Wertpapiere oder Finanzinstrumente auf dem organisierten Wertpapiermarkt erfolgen oder bei den GeschÀften Preisabsprachen stattfanden.
Er entsteht nicht als Ergebnis der Wirkung von Marktmechanismen, sondern wird im Unternehmen selbst definiert. Seine besondere Bedeutung resultiert aus den ihm zugeordneten Funktionen, die vorwiegend in der Erfolgsermittlung und Lenkung von Unternehmensteilen, sowie der Minimierung von Steuerabgaben liegen.
Zum 1. Januar 2012 wurde nun vom russischen Gesetzgeber eine tiefgreifende Reform beschlossen, welche die russischen Regelungen ĂŒber Verrechnungspreise weitgehend an die Rahmen der OECD anpasst.
Verrechnungspreise können nach der russischen Formulierung bei sogenannten âkontrollierbaren GeschĂ€ftenâ anfallen, d.h. bei GeschĂ€ften miteinander verbundener Personen und in Ausnahme davon, einer Reihe abweichender FĂ€lle. Das neue Gesetz fasst darunter:
§ AuĂenhandels- oder BinnenmarktgeschĂ€fte miteinander ver- bundener Personen
§ AuĂenhandelsgeschĂ€fte, die Waren des Weltbörsenhandels wie Erdöl, Rohstoffe etc. zum Gegenstand haben und deren Erlös innerhalb eines Kalenderjahres 60 Mio. Rubel ĂŒbersteigt
§ GeschĂ€fte mit Residenten von LĂ€ndern, die auf der âSchwarzen Listeâ des Finanzministeriums stehen
§ Transaktionen zwischen verbundenen Personen, unter Einschluss unabhÀngige Unternehmen, welche keine weitere Leistung erbringen
Von der Regelung nicht betroffen sind GeschĂ€fte zwischen verbundenen Personen, die einen Ertrag von mehr als 1 Mrd. Rubel pro Kalenderjahr generieren und deren Akteure russische Organisationen sind, die in einer Gebietskörperschaft registriert, weder im Ausland noch in anderen Föderationssubjekten ĂŒber weitere stĂ€ndige GeschĂ€ftseinrichtungen verfĂŒgen und keine Verluste erwirtschaften. Diese fallen folglich auch nicht unter die Bezeichnung âkontrollierbare GeschĂ€fteâ.
Eine weitere Ănderung, die sich aus der neuen Bestimmung ergibt, betrifft die Anhebung der Mindestbeteiligungshöhe die verbundene Personen kennzeichnet, von 20% auf 25%. Eine Unternehmensbeteiligung durch Organe der Russischen Föderation stellt jedoch keinen Indikator fĂŒr eine Verbundenheit dar. AuĂerdem ist nach den neuen Prinzipien eine rein wirtschaftliche Verbindung zwischen den Personen noch kein hinreichendes Kriterium, diese als nahestehend / verbunden zu charakterisieren. FĂŒr alle Sachverhalte deren Einstufung sich nicht eindeutig aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, obliegt die Beurteilung auch kĂŒnftig den Gerichten.
Ermittlung der Verrechnungspreise in Russland
Die Verfahren zur Ermittlung des Verrechnungspreises sind in Russland auf fĂŒnf beschrĂ€nkt. Allerdings ist deren Anwendung in Kombination miteinander erlaubt. Zu berĂŒcksichtigen bleibt, dass die Verfahren nicht frei wĂ€hlbar sind, sondern eine gewisse Ordnung bezĂŒglich ihres Einsatzes besteht.
Die Preisvergleichsmethode sieht eine Auswertung von Preisen aus vergleichbaren Transaktionen vor. Dabei wird nach innerem- und Ă€uĂerem Preisvergleich differenziert. Der innere Preisvergleich zieht GeschĂ€fte des eigenen Unternehmens mit unabhĂ€ngigen Dritten als Vergleichswert heran. Beim Ă€uĂeren Preisvergleich betrachtet man dagegen GeschĂ€fte zwischen zwei unabhĂ€ngigen Dritten. Als Voraussetzung der ZulĂ€ssigkeit dieser Methode muss jedoch die Bedingung derâVergleichbarkeitâ erfĂŒllt sein, ohne eine völlige Ăbereinstimmung zu beinhalten. Das Prinzip der Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art und QualitĂ€t der Leistung, ĂŒbernommene Funktionen und Risiken, allgemeine Marktgegebenheiten, Vertrags- und Lieferbedingungen, Marktstrategien und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Bei der Wiederverkaufspreismethode wird der Wiederverkaufspreis des Leistung empfangenden Unternehmens um eine marktĂŒbliche Bruttogewinnmarge verringert. Der abgezogene Betrag muss dabei der Funktion und dem Risiko des WiederverkĂ€ufers gerecht werden. Bei der restlichen Summe handelt es sich um den Verrechnungspreis.
Die Aufwandsmethode bemisst den Verrechnungspreis, indem sie den Selbstkosten des leistenden Unternehmens einen branchenĂŒblichen Gewinnbetrag hinzuaddiert, bei dessen Veranschlagung wiederum ein Fremdvergleich herangezogen wird.
Im Rahmen der RentabilitĂ€tsmethode wird ein Vergleich der zwischen den verbundenen Personen fĂŒr Ihre untereinander ausgetauschten Leistungen angesetzten RentabilitĂ€tssĂ€tze, mit der RentabilitĂ€t von Transaktionen des betrachteten Unternehmens, oder nicht verbundener anderer Personen mit fremden Dritten, gezogen. Als BezugsgröĂe dienen Kosten, UmsĂ€tze oder Vermögen.
Die Gewinnaufteilungsmethode ordnet den am GeschÀftserfolg beteiligten Unternehmen, einen ihrer wahrgenommenen Funktion und dem getragenen Risiko entsprechenden Anteil am Gewinn zu.
Durch das neue Gesetz eingeschrĂ€nkt, wird die Verwendung von Vergleichsdaten auslĂ€ndischer Unternehmen, deren BerĂŒcksichtigung nur noch zulĂ€ssig ist, sofern die Buchhaltungsinformationen russischer Firmen keine sachgerechte GegenĂŒberstellung erlauben.
Dokumentation von Verrechnungspreis-GeschÀften
Ein hoher Stellenwert wird durch die neue Regelung auch der Dokumentation der kontrollierbaren GeschĂ€fte beigemessen. Diese schreibt eine ordnungsgemĂ€Ăe Erfassung, Aufbewahrung sowie die fristgemĂ€Ăe Weitergabe an die zustĂ€ndige Finanzbehörde im Falle einer Anfrage vor, sollte der Gesamtbetrag dieser GeschĂ€fte mit einer Person innerhalb eines Kalenderjahres ĂŒber dem Wert von 100 Mio. Rubel liegen. Im Jahr 2013 wird die Grenze auf 80 Mio. Rubel herabgesenkt und von 2014 an, abgeschafft. Zur Vermeidung behördlicher Schwierigkeiten wird empfohlen, bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen und der Dokumentation der gewĂ€hlten Bestimmungsverfahren, eng mit den zustĂ€ndigen SteuerĂ€mtern zu kooperieren.
FĂŒr eine falsche Kalkulation der Verrechnungspreise fĂŒhrt das neue Gesetz eine Reihe von Sanktionsmechanismen ein, die zum 1. Januar 2014 wirksam werden und bis zum Jahr 2016 eine Strafe in Höhe von 20% des nicht entrichteten Steuerbetrags vorsehen und 2017 schlieĂlich 40% ansetzen.
Eine Dokumentation muss nicht eingereicht werden, wenn die GeschÀftspartner kein rechtliches VerhÀltnis zueinander besitzen, die Preise an den Vorgaben der Antimonopolbehörde ausgelegt sind, die Transaktionen durch Wertpapiere oder Finanzinstrumente auf dem organisierten Wertpapiermarkt erfolgen oder bei den GeschÀften Preisabsprachen stattfanden.
Tel: +7 (495) 233 01 25, +7 (495) 221 26 65
Fax: +7 (495) 221 26 67
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