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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
12.12.2011
ATB Austria Antriebstechnik
Aktiengesellschaft
Wien, FN 80022 f
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30.
Dezember 2011, um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6.
Stock, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der ATB
Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.
TAGESORDNUNG
1. Abberufung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.07.2011
bestellten Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011 BDO Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH. 2. Wahl
des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011. 3. Änderung der Satzung in den § 2, § 4 Abs. 3, §
7 Abs. 1, § 6, § 8, § 10 Abs, 5 und § 16 Abs. 2.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 09. Dezember 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010
Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, Ansprechpartner Herr Dr.
Wolfgang Pflüger, auf:
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 09. Dezember 2011 außerdem im Internet (www.atb-motors.com)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11. Dezember 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010
Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang
Pflüger, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. Dezember 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1010
Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang
Pflüger, oder per E-Mail pflueger(at)atb-motors.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien,
Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043 1 90250 81408
oder per E-Mail (pflueger(at)atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger zu übermitteln.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Dezember 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Dezember 2011
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12
Per E-Mail pflueger(at)atb-motors.com
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax: 0043 1 90250 81 408
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
entgegennimmt, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das
nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie
bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; • Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 20. Dezember 2011, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12
Per Telefax: 0043 1 90250 81408
Per E-Mail: pflueger(at)atb-motors.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.atb-motors.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG - unter
Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor getroffenen
Festlegung - sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in
11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen
11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.30 Uhr.
Wien, im Dezember 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Christina Klein
Tel.: +43 1 90250-240
E-Mail: klein(at)atb-motors.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ATB Austria Antriebstechnik AG
Wächtergasse 1
A-1010 Wien
WWW: www.atb-motors.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch