(ots) - Viele Verbraucher bevorzugen bei der Suche und dem
Kauf von Weihnachtsgeschenken das Internet. Kein Wunder: Überfüllte
Geschäfte und lange Schlangen an den Kassen lassen sich so vermeiden.
Damit die Geschenke auch rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen,
sollten die Verbraucher sich in jedem Shop genau über die
Lieferfristen informieren, denn diese können von Shop zu Shop
variieren. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von
Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht, gibt Tipps für das
Shoppen im Netz.
Gibt es eine bestimmte Vorgabe bei den Lieferfristen?
Nein. Allerdings muss der Online-Shop auf seiner Website Angaben
zu den Lieferzeiten machen. Gibt der Händler keine Lieferzeiten an,
kann der Käufer davon ausgehen, dass die bestellte Ware innerhalb von
zwei bis fünf Tagen bei ihm eintrifft.
Was ist zu tun, wenn das Paket unterwegs verloren geht?
Der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware erneut zu liefern,
wenn er die Sendung abgeschickt hat, diese aber auf dem Transportweg
verloren geht. Er muss dem Käufer aber den Kaufpreis zurückerstatten,
wenn der bereits gezahlt hat. Dies gilt auch für Fälle, in denen etwa
der Paketzusteller das Paket vor die Tür des Käufers legt und es von
dort gestohlen wird.
Angenommen, die gekaufte Ware gefällt dem Verbraucher nicht. Kann
er sie zurückschicken?
Grundsätzlich hat der Online-Shopper ab Lieferung der Ware ein
14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum kann der Verbraucher
den Kauf etwa mit einer E-Mail widerrufen und die Ware zurücksenden.
Ãœbrigens: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei
Online-Käufen und Haustürgeschäften. Wenn ein Geschäft in der
Innenstadt die Möglichkeit zum Umtausch anbietet, so geschieht das
nur aus Kulanz.
Online-Shops liegen mit garantierten Lieferfristen deutlich über
den Erwartungen der Käufer
Laut aktueller Umfrage des ECC-Konjunkturindex garantieren mehr
als die Hälfte (51,9 Prozent) aller befragten Online-Händler eine
rechtzeitige Zustellung der Weihnachtseinkäufe bis Heiligabend, wenn
die Bestellung bis drei Tage vor dem Fest oder sogar erst am 23.12.
eingeht. Damit liegt der Online-Handel deutlich über den Erwartungen
der Online-Shopper. Diese gaben mit überwiegender Mehrheit (knapp 70
Prozent) an, nicht erst kurz vor Weihnachten, sondern meist im Laufe
des Dezembers oder bis eine Woche vorher online Geschenke zu ordern.
Der ECC-Konjunkturindex wird regelmäßig vom E-Commerce-Center Handel
in Zusammenarbeit mit Trusted Shops und Tradoria durchgeführt.
Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges
Bildmaterial finden Sie unter: http://www.trustedshops.de/presse
Ãœber Trusted Shops
Trusted Shops ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von
Online-Shops. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit
Firmengründung 1999 europaweit mehr als 10.000 Händler zertifiziert.
Trusted Shops überprüft Händler anhand von über 100 Einzelkriterien
wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und
vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen
zalando, Neckermann.ch, Bertelsmann der Club, Bon Prix, redcoon,
fahrrad.de, Groupon, Hess Natur, Music Store, Commerzbank, OBI,
Atelco sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Trusted Shops wurde während der Entwicklung von der Europäischen
Kommission für effektiven Verbraucherschutz und Mittelstandsförderung
unterstützt. Sowohl die Initiative D21 als auch die Stiftung
Warentest (Ausgabe Finanztest 01/2008) und Computer Bild (Testsieger
in Ausgabe 03/2009) empfehlen Trusted Shops als sichere
Orientierungshilfe beim Online-Shoppen.
Pressekontakt:
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