(ots) - 2 Jahre sind vergangen, seit der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung deutscher Väter im
deutschen Sorgerecht für menschenrechtsverachtend eingestuft hat. Im
Gegensatz zum Urteil v. 13.01.2011 desselben Gerichtshofes, indem es
um die Sicherungsverwahrung von Straftätern ging, wird das hälftige
Sorgerecht lediger Väter noch immer stiefmütterlich behandelt.
Beispielgebend ist ein Verfahren vor dem 2. Familiensenat des OLG
Schleswig, indem ein Vater aus Hamburg, das gemeinsame Sorgerecht
über die in Schwarzenbek lebende, uneheliche Tochter begehrt. Es soll
dem ledigen Vater jedoch auch im Beschwerdeverfahren verwehrt
bleiben. Der vorsitzende Richter drängte auf Rücknahme des Antrages
und drohte unverblümt andernfalls "seine Meinung auf Jahre hinaus in
seinem Beschluss zu manifestieren", so die Vertreterin des Vaters.
Bis zum 11 Lebensmonat des nun 26 Monate alten Kindes lebte der
Vater gemeinsam mit seiner Tochter und der Kindesmutter in einem
Haushalt. Nach der Trennung wurde im Umgangsverfahren eine Einigung
erzielt. Der Umgang mit seiner Tochter findet seit dem zweimal
wöchentlich an 4 Strunden statt, anfangs sogar mit Beteiligung der
Mutter an gemeinsamen, harmonischen Ausflügen.
In dem Sorgerechtsverfahren vor dem Amtsgericht Schwarzenbek
begehrte der Vater nun - basierend auf dem Spruch des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte v. 03.12.2009 und der Weisung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 - das hälftige Sorgerecht
an seiner leiblichen Tochter. Kuriosum am Rande, die Kindesmutter
wurde von der ehem. Anwältin des Vaters in derselben Sache vertreten
(Stichwort: Parteiverrat), was der schwarzenbeker Familienrichter
unter Verletzung seiner prozessualen Fürsorgepflicht, im Gegensatz
zur Anwaltskammer ignorierte. Ein untragbarer Umstand! Stattdessen
ergoss sich der Amtsrichter in, selbst aufgestellten psychologischen
Bewertungen über das Verhalten des Kindesvaters und lehnte den Antrag
auf gemeinsame Sorge nach dem vorgeschobenen Hinweis der
Kindesmutter, man sei ja völlig zerstritten, ab.
Die Strategie aus Blockade und scheinbarer Zerstrittenheit nahm
die Kindesmutter mit in das Beschwerdeverfahren und unterließ es
fortan gemeinsame Ausflüge zu unternehmen.
Somit entstand für die Richter in Schleswig aus der mündlichen
Sachverhaltsdarstellungen der Mutter die fälschliche Wahrnehmung,
dieses Paar "sei tatsächlich völlig zerstritten". Der schriftliche
Tatsachenvortrag der Kindesvatervertreterin wurde dabei
unberücksichtigt gelassen.
Ist ein Vater nicht bereit auf die gemeinsame Sorge um sein
uneheliches Kind zu verzichten, wird nötigenfalls nachgeholfen den
Rechtszustand v o r dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zu manifestieren.
In dieser belastenden Situation unterstützt die systemische
Therapeutin Jeanette Goslar (AD-Coaching), aus Hamburg, betroffene
Väter.
"Kinder brauchen Mutter UND Vater" betont sie. Professionelles
Coaching durch ausgebildete Fachkräfte hilft Vätern, deren Kinder zu
Opfern der Familienjustiz wurden, solange die Bundesregierung zögert
und keine klaren Regelungen schafft, wie es ihr z.B. beim Thema
"Sicherungsverwahrung" innerhalb kürzester Zeit gelungen ist.
Pressekontakt:
AD-Coaching, Analog-Dialog Coaching und Mediation
Jeanette Goslar
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