(ots) - Elektronische Ausfüllhilfe der Bundesagentur für
Arbeit (BA) erleichtert die Beantragung von Grundsicherungsleistungen
// Auch in englischer, türkischer und russischer Sprache verfügbar
Aktuelle Kundenbefragungen in den Jobcentern zeigen, dass die
Beantragung von Grundsicherungsleistungen ("Hartz IV") immer noch als
zu unverständlich und schwierig wahrgenommen wird. Darauf hat die BA
reagiert und stellt Kunden bei der Beantragung von Leistungen der
Grundsicherung eine überarbeitete elektronische Ausfüllhilfe zur
Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche
Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche
Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des
Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem Bereich des
Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und
weiterführende Informationen verwiesen. Die Hinweise werden laut
gesprochen und gleichzeitig am Bildschirm angezeigt. Jeder Nutzer
kann die Geschwindigkeit der Antragstellung selbst bestimmen,
zwischendurch eine Pause einlegen oder einfach am nächsten Tag
fortfahren. Die elektronische Ausfüllhilfe steht auch in englischer,
türkischer oder russischer Sprache zur Verfügung.
"Staatliche Leistungen zu beantragen fällt zugegebenermaßen nicht
immer leicht. Gerade dann, wenn der Antrag, wie zum Beispiel auf
Leistungen der Grundsicherung, mehrere Seiten umfasst. Aber ein
Gesetz in eine für jeden verständliche Sprache zu übersetzen, ist
auch nicht einfach. Wir arbeiten ständig daran, unsere Bescheide und
Vordrucke einfach und bürgerfreundlich zu gestalten und die
elektronische Antragsunterstützung ist ein weiterer Baustein", so
Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. "Wir nehmen die
Rückmeldungen und Befragungen unserer Kunden sehr ernst und setzen
uns intensiv damit auseinander. Nur so können wir Schwachpunkte
erkennen und unser Angebot besser an den Bedürfnissen der Kunden
orientieren."
Die elektronische Ausfüllhilfe im Internet finden Sie unter
www.arbeitsagentur.de >Formulare >Formulare für Bürgerinnen und
Bürger >Arbeitslosengeld II
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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