(ots) - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die
Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des
Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich
darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen
Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des
voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages
macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den
Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.
"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich
von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine
Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote.
Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der
künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der
konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht
weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die
begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen
sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige
Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der
Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert,
Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin
die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des
bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen
Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch
einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden
Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland
den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein
Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern
akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als
europarechtskonform bewertet wurde.
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