(ots) - Durch ärztliche Kunstfehler soll eine Bonner
Anästhesistin im Laufe ihres Berufslebens den Tod von drei Menschen
verschuldet haben. Dabei starben ein vierjähriger Junge, eine
44-jährige und eine 78-jährige Frau. Im Fall der 78-Jährigen hat die
Bonner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen die 65-jährige
Medizinerin erhoben. Nach Recherchen der Lokalzeit aus Bonn war die
Anästhesistin in der Vergangenheit schon zweimal wegen fahrlässiger
Tötung verurteilt worden. Aber sowohl im Fall des vierjährigen Jungen
als auch im Fall der 44-jährigen Frau kam die Frau, die in der
Privatklinik ihres Ehemanns angestellt ist, damals mit Geldstrafen
davon.
Im Fall der mit 44 Jahren verstorbenen Frau war im Verfahren
offenbar nicht bekannt, dass die beschuldigte Medizinerin schon zuvor
wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war. Offenbar hatten die
Behörden nicht bemerkt, dass die Frau zuvor Ihren Doppelnamen
abgelegt und anschließend unter einem anderen Namen praktiziert
hatte. Wäre die frühere Verurteilung bekannt gewesen, hätte ihr
möglicherweise ein härteres Urteil gedroht. Berufsrechtliche
Konsequenzen gab es nicht. Gegen die Beschuldigte, die laut Aktenlage
alle Vorwürfe abstreitet, wird nun im Februar erneut verhandelt.
Die Aktuelle Stunde und die Lokalzeit aus Bonn berichten heute
(16.12.2011) ab 18:50 Uhr im WDR Fernsehen.
Redaktion: Jörn Bergmann
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