PresseKat - EuGH: Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die bei der Stromerzeugung verwendet wurden

EuGH: Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die bei der Stromerzeugung verwendet wurden

ID: 54201

Energieerzeugnisse, die ab dem 01.01.2004 und vor dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes am 01.08.2006 bei der Stromerzeugung verwendet wurden, sind von der Mineralölsteuer zu befreien. Denn Artikel 14 Abs. 1 a der Richtlinie 2003/96/EG vom 27.10.2003 (EnergieStRL) entfaltet insoweit unmittelbare Wirkung. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) am 17. Juli 2008 im Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-226/07) festgestellt.

(firmenpresse) - Im Ausgangsverfahren begehrt die Klägerin, vertreten durch Daniel Schiebold, Rechtsanwalt und Partner bei der auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held, die Vergütung von Mineralölsteuer für Gasöl, das sie im Kalenderjahr 2004 zur Erzeugung von Strom verwendet hatte. Nach damals geltendem Deutschen Recht, dem Mineralölsteuergesetz, wurde das verwendete Gasöl zum Kraftstoffsteuersatz (470,40 €/1.000l) besteuert. Zugleich war der Strom, der in den betreffenden Anlagen erzeugt wurde, von der Stromsteuer befreit, weil die Anlagen nur eine elektrische Nennleistung von bis zu 2 MW hatten.

Artikel 14 Abs. 1 a der EnergieStRL schreibt für die Mitgliedsstaaten vor, die bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Steuer zu befreien. Die Richtlinie war bis zum 31.12.2003 von den Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen. Der EuGH stellte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland die EnergieStRL nicht rechtzeitig umgesetzt hat, sondern erst mit dem Erlass des Energiesteuergesetzes mit Wirkung zum 01.08.2006 Umsetzungsmaßnahmen ergriff. Artikel 14 Abs. 1 a EnergieStRL sei hinreichend genau und unbedingt, so dass sich ein Einzelner gegenüber Stellen des fraglichen Mitgliedsstaates auf die Bestimmung berufen könne, auch wenn sie noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sei. Die mit der EnergieStRL unvereinbare Regelung des Mineralölsteuergesetzes bleibt somit unangewendet, die unter Verstoß gegen diese Richtlinie erhobenen Steuern können grundsätzlich zurückgefordert werden. „Anlagenbetreiber, die zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.07.2006 Anlagen zur Stromerzeugung betrieben haben und für die verwendeten Energieerzeugnisse Mineralölsteuer zahlen mussten, dürfte die Entscheidung freuen“, erklärt Daniel Schiebold.

Eine Frage, die der EuGH unbeantwortet ließ, wird nun im Ausgangsverfahren noch zu klären sein. Denn eine Steuerfreiheit für den erzeugten Strom neben der Steuerfreiheit der für die Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse sieht die EnergieStRL nicht vor. Allerdings entfalten nicht - bzw. fehlerhaft - umgesetzte Richtlinien keine unmittelbare Wirkung zu Lasten Einzelner.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren ist BBH ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht.



PresseKontakt / Agentur:

Ilka Marquardt
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Becker Büttner Held
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaft
Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin

Tel. +49 (0)30 / 611 28 40- 76
Fax +49 (0)30 / 611 28 40- 99
E-Mail: ilka.marquardt(at)bbh-online.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Hornbach Baumarkt erhält neue Sonnenschutzfolie Helios von Llumar. Energie2null.de - Neuigkeiten aus allen Bereichen der neuen Energien
Bereitgestellt von Benutzer: BBH
Datum: 21.07.2008 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 54201
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Marquardt
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-611 28 40 76

Kategorie:

Energie & Umwelt


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 665 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH: Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die bei der Stromerzeugung verwendet wurden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Becker Büttner Held (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Partnerernennung bei BBH ...

Die auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held hat zum 01. Januar 2009 Stefan Missling in den Partnerkreis aufgenommen. Außerdem ist der Standort von BBH Berlin von Kreuzberg nach Berlin-Mitte umgezogen. Seit ...

Gerichtliche Zuständigkeit bei Netzentgeltbeschwerden ...

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer wegweisenden Entscheidung die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für die Überprüfung von Beschlüssen der Bundesnetzagentur in Organleihefällen geklärt. Zuständig ist hiernach ausschließlich d ...

Alle Meldungen von Becker Büttner Held