(ots) - Schulden auf Vorrat
Finanzminister Hartmut Möllring ist noch einmal mit einem blauen
Auge davongekommen. Eine Korrektur des Doppelhaushaltes 2012/2013
bleibt ihm erspart.
Die Erleichterung ist groß, denn hätte der Staatsgerichtshof keine
Übergangsfrist gewährt, müsste Möllring jetzt etliche Hundert
Millionen Euro einsparen. Dieses Geld kann er sich nun noch einmal
über nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen besorgen, ohne dass es
zur Neuverschuldung gerechnet wird.
Künftig ist mit dieser umstrittenen Praxis aber Schluss. Das kann
man nur begrüßen. Denn wenn Schulden auf Vorrat gemacht werden
können, widerspricht dies der Anforderung, für jedes einzelne Jahr
klar nachvollziehbare Haushalte aufzustellen. Zudem sinkt die
Etatdisziplin, da durch Nutzung früherer Kreditermächtigungen die
tatsächliche Neuverschuldung verschleiert werden kann.
Der Staatsgerichtshof hat mithin ein richtungweisendes Urteil
gefällt, das zu mehr Klarheit beitragen wird. Dies ist umso
wichtiger, als die aktuelle Staatsschuldenkrise zeigt, wohin
Disziplinlosigkeit führt: zu Schuldenbergen, die wahrscheinlich nie
mehr abgetragen werden können; und zu irre hohen Zinszahlungen, die
den Spielraum des Staates immer weiter einengen.
Diesen Weg gilt es zu verlassen. SPD und Grüne haben mit ihrer
Klage in Bückeburg einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.
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