(ots) - Mit dem von den Vereinten Nationen beschlossenen
Individualbeschwerderecht können Kinder gegen die Verletzung ihre
Rechte vor Gerichten klagen. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention beschloss die UN-Generalversammlung am
vergangenen Montag. Das internationale Kinderhilfswerk terre des
hommes begrüßt die Entscheidung und fordert die Bundesregierung auf,
die neue Konvention unverzüglich zu ratifizieren und die deutsche
Rechtsprechung zu ergänzen. »Der Beschluss der Vereinten Nationen ist
ein großer politischer Erfolg und ein ebenso wertvolles wie
überfälliges Weihnachtsgeschenk für alle Kinder«, sagte Albert
Recknagel Kinderrechtsexperte von terre des hommes. »Seit vielen
Jahren setzen wir uns zusammen mit unseren Partnern und auf
internationaler Ebene mit unserer Föderation terre des hommes für ein
Klagerecht von Kindern ein«. Das jetzt verabschiedete Zusatzprotokoll
sei ein wichtiger Schritt, Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleich zu
stellen. Die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen bis 18
Jahren könnten nun international noch wirkungsvoller durchgesetzt
werden.
Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue
Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu
schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim
zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund
schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des
Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann
der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die Beschwerdeverfahren sollten nach Auffassung von terre des
hommes in einer kindgerechten Form durchgeführt werden. Das schließe
ein, dass neben schriftlichen Stellungnahmen auch bildliche
Darstellungen sowie Ton- und Videoaufzeichnungen akzeptiert würden.
In der anstehenden Diskussion um die Verfahrensrichtlinien sollte der
Ausschuss für die Rechte des Kindes finanziell und personell gestärkt
werden, um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können.
Für terre des hommes stellt das neue Verfahren einen wichtigen
Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und
Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention
weiter zu verbessern. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der
UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem
Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer
Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern
und Jugendlichen zu verhindern. Auch in seiner Reichweite setze der
neue Beschwerdemechanismus Grenzen: Die Empfehlungen des
UN-Kinderrechtsauschusses seien für die Staaten bisher nicht bindend.
»Dem Mechanismus fehlt also letztlich noch die rechtliche
Verbindlichkeit, Staaten wegen Kinderrechtsverletzungen zur
Verantwortung zu ziehen«, so terre des hommes-Experte Albert
Recknagel.
Verantwortlich: terre des hommes Pressereferat
Für Rückfragen und Interviews:
Albert Recknagel, Tel: 0541/7101143, Mail: a.recknagel(at)tdh.de