(ots) - Die Europäische Kommission hat heute ihre
Vorschläge zur Revision der EU-Vergaberichtlinien vorgelegt. Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert die Europäischen
Gesetzgeber vor dem jetzt folgenden Verhandlungsprozess auf, die
kommunale Gestaltungsfreiheit nicht unnötig einzuengen: "Einer
praxisgerechten und effizienten Handhabung des Vergaberechts kommt
aus Sicht der kommunalen Unternehmen besondere Bedeutung zu", so VKU-
Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
In ihrer Binnenmarktakte hatte die Europäische Kommission zum
öffentlichen Auftragswesen einen 'Werkzeugkasten' angekündigt. Dieser
soll öffentlichen Einrichtungen helfen, ihre Aufgaben den
Bedürfnissen der Bürger entsprechend wahrnehmen zu können - und das
ohne Verlust ihrer im Vertrag von Lissabon zugesicherten Autonomie.
"Der Werkzeugkasten muss ausreichend Hilfsmittel enthalten, die
flexibel angepasst werden können, damit man ihn sinnvoll einsetzen
kann", so Reck. "Das trifft insbesondere auf die Ausgestaltung der
Vorgaben für die interkommunale Zusammenarbeit zu. Hier kommt es
darauf an, den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht durch
zusätzliche Hürden einzuschränken. Die interkommunale Zusammenarbeit
ist das wichtigste organisatorische Mittel, um auch weiterhin die
Dienstleistungen kommunaler Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
anbieten zu können."
Allerdings müssten in der Diskussion über die Novelle des
EU-Vergaberechts die sogenannten Inhouse-Kriterien klarer
ausgearbeitet werden. Bislang hatte das Europäische Parlament das
Thema noch nicht aufgegriffen. Insbesondere auf nationaler Ebene, zum
Beispiel in Deutschland, bestehen deswegen erhebliche
Rechtsunsicherheiten.
In Bezug auf die Dienstleistungskonzessionen bekräftigt Reck seine
Auffassung, dass es hier keines Gesetzgebungsvorschlags bedarf. "Die
Europäische Kommission hat nach mehrmaliger Ankündigung ein
entsprechendes Papier vorgelegt, obwohl das Europäische Parlament in
mehreren Beschlüssen darauf hingewiesen hat, dass ein Vorschlag für
einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann
gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim
Funktionieren des Binnenmarkts abgestellt würden." Nach Einschätzung
des VKU fällt es der EU-Kommission nach wie vor schwer, diesen
Nachweis zu erbringen. Reck: "Wir teilen unsere ablehnende Haltung
mit fast allen öffentlichen Auftraggebern und sogar den
Auftragnehmern. Das Europäische Parlament und die Bundesregierung
sind gefordert, das Vorpreschen der EU-Kommission zu bremsen."
Der Vorschlag zur weitergehenden Regelung von
Dienstleistungskonzessionen habe auch ein ganz anderes Ziel, so Reck.
"Es geht um eine partielle Liberalisierung und die verstärkte Öffnung
für private Versorger, zum Beispiel bei der Wasserversorgung. Doch
dabei ignoriert man den Willen der Verbraucher, die ganz eindeutig
die bewährte kommunale Wasserwirtschaft wollen."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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