(ots) - Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die
EU-Kommission wegen der geplanten Gehaltserhöhung für Beamte und
sonstige Bedienstete der EU um 1,7 Prozent vor dem Europäischen
Gerichtshof (EUGh) zu verklagen. Dazu erklärt der europapolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas
Silberhorn:
"Die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, den Klageweg vor dem
EUGh zu beschreiten, ist die richtige Antwort auf die anhaltende
Realitätsverweigerung der EU-Kommission. Es hat sich gezeigt, dass
die derzeitige Formel zur Berechnung der Gehälter der EU-Beamten und
-Bediensteten nicht geeignet ist, die tatsächliche wirtschaftliche
Lage in den EU-Mitgliedstaaten angemessen abzubilden. Genau für
solche Fälle sieht das EU-Beamtenstatut eine Ausnahmeklausel vor, mit
der die jährliche Gehaltserhöhung ausgesetzt werden kann. Die
EU-Kommission wäre gut beraten, ihren Widerstand gegen die Anwendung
der Ausnahmeklausel endlich aufzugeben. Automatische
Gehaltserhöhungen in Zeiten der Staatsschuldenkrise lassen die Rolle
der EU-Kommission in der haushaltspolitischen Ãœberwachung zunehmend
unglaubwürdig erscheinen.
Die Auseinandersetzung über die Gehaltsanpassung verdeutlicht
einmal mehr den großen Reformbedarf in der EU-Verwaltung. Dort gelten
zahlreiche Vergünstigungen, die weit über das national Übliche
hinausgehen. Die anstehende Novellierung des EU-Beamtenstatuts muss
dazu genutzt werden, die Ãœberversorgung in der EU-Verwaltung auf ein
akzeptables Maß zurückzuführen. Vordringlich sind insbesondere
Einschnitte im Zulagenwesen, mehr Ermessensspielraum bei der
jährlichen Gehaltsanpassung, Reformen der Pensions- und
Vorruhestandsregelungen sowie leistungsorientierte
Laufbahnstrukturen. Falls die Kommission sich der notwendigen Reform
des Privilegiensystems weiter verweigert, sollte eine pauschale
Kürzung der Verwaltungsausgaben im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
angestrebt werden."
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