(ots) - Im Jahr 2010 erhielten in Deutschland rund 770
000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6.
Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Hilfeempfänger gegenüber dem Vorjahr um 6,2 %.
Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung
zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu
beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Im Jahr 2010 waren die Empfänger von Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen im Durchschnitt 32 Jahre alt. Gemäß dem
gesetzlich festgelegten Grundsatz "ambulant vor stationär" hat sich
die Leistungserbringung in den letzten Jahren kontinuierlich zu den
außerhalb von Einrichtungen erbrachten Hilfen verschoben: 2010
erhielten 43 % der Hilfebezieher Leistungen außerhalb von
Einrichtungen, 1998 waren es lediglich 26 %.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist finanziell die
mit Abstand wichtigste Hilfeart der Sozialhilfe: Im Jahr 2010 wurden
hierfür 12,5 Milliarden Euro netto aufgewendet. Das war über die
Hälfte (57 %) der gesamten Sozialhilfeausgaben in Höhe von 21,7
Milliarden Euro netto.
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfänger
von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (22131-0001 und
22131-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und
Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Kerstin Clemen, Telefon: (0611) 75-8263, www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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E-Mail: presse(at)destatis.de