(ots) - Zum Jahreswechsel treten einige gesetzliche
Änderungen in Kraft, die insbesondere Kunden der Grundsicherung
betreffen
Ab dem 01. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende:
Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner,
jeweils: 337 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und
keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: 299 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro
Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für
Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen werden
automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen, damit
sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich. Alle
Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen
schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden
Änderungen.
Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder
Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II
beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 EUR monatlich
behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten)
nachweisen zu müssen. Dabei werden 115 Euro laufende Ausgaben und 60
Euro Taschengeld zugrunde gelegt. Sind die laufenden Ausgaben
nachgewiesen höher als 115 Euro, werden diese zuzüglich 60 Euro
berücksichtigt.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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