(ots) - Zum Jahreswechsel verjähren sämtliche
Schadensersatzansprüche für Kapitalanlagen, die vor dem 1. Januar
2002 abgeschlossen wurden. "Das entspricht einem Anlagevolumen von
rund 150 Milliarden Euro", schätzt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Grund für die Verjährung ist die
Schuldrechtsreform vom 1. Januar 2002. Danach hat sich die maximale
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von 30 Jahren auf zehn
Jahre verkürzt.
"Doch es gibt noch Hoffnung für Kapitalanleger, denen
Schadensersatzansprüche zustehen und die diese bislang noch nicht
über einen Anwalt geltend gemacht haben", sagt Hahn. Anleger könnten
auch jetzt noch kostenlos dafür sorgen, dass ihre Ansprüche nicht
verjähren. Es müsse ein Güteantrag bei einer öffentlichen oder
privaten Schlichtungsstelle gestellt werden. Eine Liste aller in
Frage kommenden Gütestellen ist zu finden unter
www.hahn-rechtsanwaelte.de.
Inhaltlich müsse der Anleger dann, empfiehlt Fachanwalt Hahn, die
folgenden drei "Last-Minute-Tipps" berücksichtigen: 1. Ein Güteantrag
muss den zivilrechtlichen Haftungsadressaten, meist eine Bank oder
Sparkasse, deren genaue Firmierung, deren gesetzlichen Vertreter und
deren Geschäftsanschrift beinhalten. 2. Der Sachverhalt muss präzise
geschildert werden. 3. Der Anspruch muss der Höhe nach beziffert und
angefallene Zinsen sollten geltend gemacht werden. Außerdem sollte
der Anleger angeben, auf welche rechtliche Anspruchgrundlage er sich
beruft. Der Abzug von erlangten Steuervorteilen bei einem
Verlustzuweisungsmodell ist zur Bezifferung des Schadens nicht
unbedingt erforderlich.
Wer den Güteantrag gestellt und erfolgreich die Verjährung seiner
Schadensersatzansprüche verhindert hat, "ist aber noch längst nicht
am Ziel", sagt Hahn. Der Fachanwalt empfiehlt deshalb: "Für die
weitere Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche, etwa
Vergleichsgespräche führen oder eine Klage entwerfen, sollte der
Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate
ziehen."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
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E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de