ID Reisewelt – Aktuelle Informationen zum Streik bei der Deutschen Lufthansa AG
Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG ab 28.07.2008 / 00.00 Uhr
(firmenpresse) - ID Reisewelt – Aktuelle Informationen zum Streik bei der Deutschen Lufthansa AG
Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG ab 28.07.2008 / 00.00 Uhr
Die Deutsche Lufthansa hat am 25.07.2008 offiziell folgende Mitteilung veröffentlicht:
Lufthansa hat die Ankündigung von ver.di zur Kenntnis genommen, ab Montag Morgen 00.00 Uhr in verschiedenen Unternehmensbereichen in einen unbefristeten Streik zu treten. Lufthansa wird versuchen, die Auswirkungen auf die Passagiere so gering wie möglich zu halten und bereitet sich durch verschiedene Maßnahmen vor. Konkrete Auswirkungen auf den Lufthansa Flugplan können derzeit nicht benannt werden, da Details zu Streikmaßnahmen noch nicht bekannt sind.
Über die Auswirkungen für unsere Fluggäste können wir derzeit noch keine konkreten Aussagen treffen. Sollten die Streikmaßnahmen zu Unregelmäßigkeiten führen, wird Lufthansa hier über den aktuellen Stand Ihrer Buchungen weiter informieren.
Lufthansa hat für Reisende eine Telefon-Hotline geschaltet, unter der Passagiere Informationen zu ihren Buchungen (Umbuchung / Stornierung) erhalten können: 0800 - 8 50 60 70 (kostenlos aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen).
Die Deutsche Lufthansa hat nach unbestätigten Berichten zweier deutscher Zeitungen einen Notfallplan erarbeitet, der 75 Prozent der geplanten Flüge sicherstellen soll. Die Lufthansa geht davon aus, dass es derzeit keine Notwendigkeit gibt, die Flüge umzubuchen. Hierzu verweisen wir auf die Informationsseite der Deutschen Lufthansa AG unter:
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/nonav/local?l=de&nodeid=2183273&cid=18002
Da Streiks im Verständnis des Reiserechts grundsätzlich Fälle so genannter höherer Gewalt sind, die bei Einhaltung aller Sorgfaltspflichten keine Haftung begründen, könnten sich für Reisende nicht unerhebliche Beeinträchtigungen für den gebuchten Urlaub ergeben. Ausnahmen und eine genaue Erläuterung zu diesen finden Sie unter:
http://www.juracity.de/reiserecht-juracity-de/artikel/lufthansa-streik-und-ihr-flug-ticket-streik-ist-nicht-immer-hoehere-gewalt/index.html
Um Beeinträchtigungen für unsere Gäste so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir allen Reisenden, die ab Montag mit einem Lufthansa Zubringer zum Langstreckenflug gebucht sind, Folgendes:
1.) Fahren Sie so rechtzeitig zum Flughafen, dass Sie gegebenenfalls auch 2 Flüge vor Ihrem geplanten Flug erreichen und mit der Bahn rechtzeitig zum Langstreckenflug kommen
2.) Bestehen sie am Flughafen auf einer verbindlichen Regelung und falls eine Flugverbindung unmöglich ist, den Umtausch Ihres elektronischen Flugcoupons in ein Rail & Fly Ticket für die Deutsche Bahn. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie so frühzeitig am Flughafen erscheinen, dass die Bahnanreise zum Langstreckenflug möglich bleibt. Suchen Sie den Flughafen gegebenenfalls einen Tag vorher auf. Sollte Ihr Flug vom Streik betroffen sein und die Lufthansa Sie nicht rechtzeitig zu Ihrem Langstreckenflug befördern können, tauscht die Deutsche Lufthansa AG für ihre Gäste die Flugcoupons (auch bei elektronischen Tickets) in einen Bahnfahrschein um. Vereinzelt auftretende Äusserungen, dass dies nur gilt, wenn auch der Anschlussflug auf Lufthansa gebucht ist, bzw. dass Ticket durch die Lufthansa ausgestellt wurde, sind falsch. Der Beförderungsvertrag, aus dem sich die Pflichten der Lufthansa ergeben, gilt für jeden ordnungsgemäss gebuchten Lufthansa Flug, unabhängig von der weiterbefördernden Fluggesellschaft oder dem Flugticket. Rechtsgrundlage für Passagiere:
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
3.) Reisen Sie mit einem ausreichenden Zeitfenster für Ihren Langstreckenflug an, denn die befördernde Fluggesellschaft ist wegen des streikbedingten Nichterscheinens zum Langstreckenflug NICHT verpflichtet, Sie auf einem späteren Flug zu befördern. Ausserdem könnten gebuchte Transfers entfallen und Hotelbuchungen storniert werden. Sie als Gast sind im Streikfalle ebenso zur Schadensvermeidung verpflichtet, wie alle Leistungsträger und nur wenn Sie als Gast nachweislich alles zur Schadensvermeidung Mögliche getan haben, könnten sich Rechtsansprüche ergeben.
Mehr Informationen unter www.ID-Reisewelt.de
Deshalb unser Tipp:
Es geht um die schönste Zeit des Jahres, Ihre Ferien. Lassen Sie sich nicht durch einen Streik verunsichern, planen Sie viel Zeit für Ihre Anreise ein und starten Sie so zwar früher, aber wie gewünscht in Ihren Urlaub!
ID Reisewelt ist Spezial Reiseanbieter für Südostasien und Indien mit den Schwerpunkten Hotels, Linienflügen, Rundreisen, Studienreisen, Tauchangeboten, Wellness Angeboten, Ausflügen, Individualtouristik in Thailand, Indonesien, Myanmar (Burma), Kambodscha, Vietnam, Laos, Hong Kong, Singapore und Malaysia. Dabei sind unsere wichtigsten Airlinepartner Thai Airways, Cathay Pacific Airways, Singapore Airlines, China Airlines, Emirates Airways, Etihad Airways und Malaysia Airlines.
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