(ots) - Jetzt heißt es ran an den Geldtopf: 30
Millionen Euro lässt sich bekanntlich die Bundesregierung im nächsten
Jahr die Neuauflage der Förderung von Nachrüst-Rußpartikelfiltern für
Dieselfahrzeuge kosten. Mit der gestrigen Veröffentlichung des
Haushaltsgesetzes 2012 im Bundesgesetzblatt ist die entsprechende
Förderrichtlinie nun auch formal in Kraft getreten. Ziel ist es, die
Belastung der Luft mit dem gesundheitsschädlichen Dieselruß als
Bestandteil des Feinstaubs vor allem in den Städten und
Ballungsgebieten weiter zu reduzieren.
Wie erwartet lehnt sich die neue Richtlinie eng an jene des
letzten Förderprogramms aus dem Jahr 2010 an. Mit 330 Euro
Barzuschuss wird demnach nicht nur die Nachrüstung von Pkw gefördert,
sondern auch die von leichten Nutzfahrzeugen. In erster Linie sind
dies Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen
Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile fallen
unter die Förderung. Lohn der Nachrüstung ist neben einer Steigerung
des Wiederverkaufswertes des Fahrzeugs vor allem die grüne
Feinstaubplakette, die für die barrierefreie Mobilität in
Deutschlands Umweltzonen eine immer bedeutendere Rolle spielt.
Autofahrer sollten bei der Nachrüstung zügig handeln: Da die zur
Verfügung stehenden 30 Millionen Euro für nur rund 90.000
Nachrüstungen reichen, ist mit einer starken Nachfrage zu rechnen.
Ist der Topf leer, gibt es auch keine Förderung mehr. Zum Vergleich:
Beim letzten Förderprogramm 2010 wollten sich rund 130.000
Fahrzeughalter den Barzuschuss nicht entgehen lassen, obwohl die
Antragstellung erst spät ab dem 1. Juni 2010 möglich war. Der
Königswinterer Abgasspezialist TWINTEC bietet die entsprechenden
Partikelfilter für alle gängigen Marken und Modelle im Pkw- wie im
Bereich der leichten Nutzfahrzeuge an.
Beim aktuellen Förderprogramm können die Anträge ab dem 1. Februar
2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden, das auch diesmal wieder mit der Abwicklung betraut
ist. Der Weg zum Barzuschuss und zur grünen Plakette ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite (www.bafa.de)
herunterladen (ab 1. Februar 2012)
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (bis 15. Februar 2013). Nach der Bearbeitung gehen
die 330 Euro direkt aufs Konto.
Dass eine möglichst breit angelegte Nachrüstung mit
Partikelfiltern gerade die Belastung der Luft mit den krebserregenden
ultrafeinen Dieselrußpartikeln als Bestandteil des Feinstaubs
entscheidend verbessern kann, hat sich vor allem in jenen Umweltzonen
gezeigt, die als Voraussetzung für die Zufahrt bereits die grüne und
damit beste Feinstaubplakette verlangen. Nach Berlin, Hannover,
Bremen und Leipzig schalten Anfang 2012 mit Stuttgart, Frankfurt,
Osnabrück und Krefeld vier weitere Umweltzonen auf "grün", München
folgt im Oktober 2012, bis Anfang 2013 kommen laut
Bundesumweltministerium sieben weitere Städte hinzu. Der Druck auf
die Autofahrer, nachzurüsten und damit uneingeschränkt mobil zu
bleiben, erhöht sich also sukzessive.
Weitere Infos:
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