(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Gewinne/ Aktienrückkauf
30.12.2011
Nach Beurteilung des Vorstands der Deutsche Balaton AG ist es heute
überwiegend wahrscheinlich geworden, dass das Spruchverfahren
betreffend die Abfindung und des Ausgleichs aus dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags zwischen der ehemaligen
Metallgesellschaft AG und der ehemaligen Gea AG, dem die
Hauptversammlung der damaligen Gea AG am 18. August 1999 zugestimmt
hat, mit einem Vergleich beendet werden kann, durch den die Deutsche
Balaton AG weitere Aktien der Gea Group AG erhält. Dieser mögliche
Vergleich würde, auf Basis des aktuellen Börsenkurses für eine Aktie
der Gea Group AG und unter Berücksichtigung der mit dem möglichen
Vergleich verbundenen Verwässerung, bei der Deutsche Balaton AG
(HGB) und im Deutsche Balaton Konzern (IFRS) zu einem möglichen
positiven Ertrag vor Steuern in Höhe von 2,7 Mio. Euro führen. Die
Wirksamkeit des Vergleichs würde voraussichtlich erst in 2012
eintreten.
Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat darüber
hinaus am 30. Dezember 2011 den Beschluss (Aktienrückkaufbeschluss)
gefasst, bis zu Stück 100.000 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,86 %
des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen
eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen
Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb
soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 8,50 Euro je
auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
1,00 Euro erfolgen. Die Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden im
elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht
werden. Der Beschluss zum Erwerb eigener Aktien beruht auf der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August
2010, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem
Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem
Zeitraum bis zum 31. August 2015 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien
sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2010
erteilten Ermächtigung verwendet werden. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufbeschluss des Vorstands am 30. Dezember 2011
zugestimmt. Aktuell hält die Gesellschaft bereits Stück 351.988
eigene Aktien (entsprechend rd. 3,024 % des Grundkapitals).
Rückfragehinweis:
Deutsche Balaton AG
Tel.: +49 (0)6221-64924-0
E-Mail: info(at)deutsche-balaton.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Deutsche Balaton AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
D-69120 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 64924 0
FAX: +49 (0)6221 64924 24
Email: info(at)deutsche-balaton.de
WWW: http://www.deutsche-balaton.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005508204
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München,
Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch