(ots) - Ein Kommentar von Detlev Hüwel:
Die Erfahrungen mit dem noch relativ jungen Gesetz zum Schutz der
Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass es erhebliche Lücken
zu schließen gilt. Vielerorts haben clevere Gastwirte trickreich auf
die kaum zu kontrollierenden Vorschriften reagiert und ihre Lokale je
nach Tageszeit kurzerhand zu "Raucherclubs" umetikettiert. Nachdem
die Gerichte dieses Vorgehen untersagt hatten, bestand für die
Politik Handlungsdruck. Rot-Grün legt nun einen Gesetzesentwurf vor,
mit dem der zu erwartenden europäischen Rechtsprechung Rechnung
getragen werden soll. Den EU-Richtern wird es absehbar nicht nur um
den Schutz der nichtrauchenden Gäste, sondern auch um den des
Personals gehen. Deshalb stimmt die Richtung, die
Nordrhein-Westfalens Regierung einschlagen will. Dass ein striktes
Rauchverbot in der Gastronomie möglich ist, hat Bayern (nach einem
Volksentscheid) ja vorgemacht. Manch einem mag dieser Rigorismus zu
weit gehen, weil er zahlreiche Eckkneipen in ihrer Existenz bedroht.
Doch wer hier eine Ausnahme zugestehen will, bekäme ein massives
Abgrenzungsproblem - ganz zu schweigen von der kniffeligen Frage, ob
und welche Speisen wo angeboten werden dürfen. Es hilft alles nichts:
Am totalen Rauchverbot auch bei uns führt wohl kein Weg vorbei.
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