(firmenpresse) -
Berlin, 04.01.2010 – Am Zweitmarkt werden die Beteiligungen am db Asia Invest nur noch zu einem Kurs von rund 50 % gehandelt. Der geschlossene Fonds investierte die Gelder der Anleger als Dachfonds in mehrere Immobilienfonds (Zielfonds), die auf dem asiatischen Markt investieren.
Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger ist der Auffassung, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Er hat Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht, die ihm den Asia Invest vermittelte. Die Klage ist gerichtet auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich empfehlt allen Anlegern, die sich ebenfalls für nicht korrekt aufgeklärt halten, die Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung. Grundsätzlich muss der Berater einer Bank vor Zeichnung über die mit einem solchen Fonds verbundenen Risiken, wie etwa das Totalverlustrisko und die fehlende Fungibilität (jederzeitige problemlose Handelbarkeit) aufklären. Ebenso ist unter Umständen über die von der Bank vereinnahmte Provision für die Vermittlung des Fonds aufzuklären. Erst wenn ein Anleger weiß, was die Bank an einer Vermittlung verdient, kann der Anleger sich ein Bild über eventuelle eigene wirtschaftliche Interessen der Bank an der Vermittlung machen und hinterfragt die Empfehlung möglicherweise kritischer.
In vielen Fällen tragen auch bestehende Rechtsschutzversicherungen die mit einer Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche verbundenen Kosten.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de