Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 02.01.2011 von CLLB Rechtsanwälte
(firmenpresse) - Unter dem Titel „IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG – Neue Hiobsbotschaften zu Weihnachten – CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten nicht untätig bleiben“ veröffentlichten CLLB Rechtsanwälte am 02.01.2011 eine Pressemitteilung.
In diese Pressemitteilung sind fehlerhafte Aussagen gelangt, die nicht den Tatsachen entsprechen und die hiermit korrigiert werden sollen.
In der Pressemitteilung heißt es, der wichtige Mieter ING habe den Mietvertrag bereits gekündigt.
Tatsächlich ist das nicht der Fall. Richtig ist, dass ING im Jahre 2016 den Mietvertrag nicht verlängern will und sich lediglich darum bemüht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. IVG hat hierzu mitgeteilt, dass dies nach englischem Recht dann möglich sei, wenn entweder eine Kompensationszahlung geleistet wird, die den Nachteil des Vermieters ausgleicht, oder wenn ein angemessener Nachmieter gefunden wird.
CLLB Rechtsanwälte stellen fest, dass es aufgrund dieses noch nicht vollständig geklärten Sachverhalts der Geschäftsführung des Fonds unmöglich ist, die zukünftigen Auswirkungen der Nichtverlängerung des Mietverhältnisses durch den Mieter ING bereits heute mitzuteilen.
In der Pressemitteilung heißt es weiter, bei dem IVG Euroselect 12 bestehe die gleiche Loan-to-Value- Problematik wie bei dem IVG Euroselect 14. Hierzu ist zu bemerken, dass der IVG Euroselect 14 ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hat, der IVG Euroselect 12 jedoch ein Darlehen in Britischen Pfund. Dies führt dazu, dass beim Euroselect 14 ein Währungsrisiko im Verhältnis GBP – CHF besteht, beim IVG Euroselect 12 besteht ein solches nicht. Es wird klargestellt, dass die LTV-Probleme der beiden Fonds nicht bzw. nur eingeschränkt vergleichbar sind, da die LTV-Probleme der beiden Fonds auf teilweise unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
CLLB Rechtsanwälte sind stets um eine seriöse, zutreffende Berichterstattung besorgt und bedauern die unzutreffenden Angaben in der Pressemitteilung vom 02.01.2011.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de