(firmenpresse) - Kranken- und Pflegeversicherung kosten im Ruhestand oft mehr, als der eine oder andere zuvor gedacht hat. Auf diesen Umstand weisen die Berater des VZ VermögensZentrums hin.
Rentner müssen nicht nur auf ihre Bezüge aus der gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Auch auf Betriebsrenten und einmalige Auszahlungen aus Direktversicherungen erheben die Kassen anteilsmäßig Beiträge, ebenso auf weitere Einkünfte wie Witwenrenten oder Bezüge aus berufsständischen Versorgungskassen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 44.500 Euro. Darüber liegende Einkünfte sind beitragsfrei.
Dabei gilt für Ruheständler, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) behält 8,2 Prozent von der Rente ein und zahlt die verbleibenden 7,3 Prozent an die jeweilige Krankenkasse. Beiträge für die Pflegeversicherung müssen Rentner ausschließlich selbst tragen. Der Beitragssatz liegt bei 1,95 Prozent, für Kinderlose sind es 2,2 Prozent. Von einer Rente in Höhe von 1.500 Euro bleiben nach Abzug des Eigenanteils für die Krankenkasse (8,2 Prozent, 123 Euro) und des Beitrags an die Pflegeversicherung (1,95 Prozent, 29 Euro) 1.348 Euro übrig.
Die Berater des VZ VermögensZentrums weisen darauf hin, dass Ruheständler, die in der KVdR versichert sind, den Vorteil haben, keine Beiträge auf Einkünfte wie Zinsen, Mieten und private Leibrenten zahlen zu müssen. Selbstständige und Freiberufler kommen nicht in diesen Genuss. Ihre Beiträge werden auf Basis sämtlicher Einkünfte berechnet. Allerdings gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Leibrenten ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent. Auch pflichtversicherte Rentner, die eine selbständige Tätigkeit von mehr als 18 Wochenstunden ausüben, müssen auf die Einkünfte daraus Beiträge entrichten.
Gerade bei Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus Direktversicherungen können die Zahlungen hoch ausfallen. Zur Berechnung des anteilsmäßigen Beitrags nimmt die Kasse für zehn Jahre 1/120 der ausgezahlten Summe als monatliches Einkommen an. Bei einer Auszahlung von 72.000 Euro sind dies 600 Euro im Monat. Auf diese entfallen knapp 105 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge pro Monat. Insgesamt ist ein Betrag von 12.000 Euro fällig.
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