(ots) -
Wenn im Winter die ersten Schneeflocken fallen, sieht das
wunderschön aus. Doch so schön die weiße Pracht auch ist, für die
meisten Hausbesitzer und auch für viele Mieter bedeutet das, die
Schneeschippe zur Hand zu nehmen und den Bürgersteig freizuräumen.
Wer nicht räumt, muss für Schäden haften, sagt Hans Haltmeier,
Chefredakteur der "Apotheken Umschau":
O-Ton 17 sec.
"Eigentlich ist jeder verpflichtet, vor dem eigenen Grundstück den
Bürgersteig von Schnee und Eis freizuhalten. Wer das nicht tut - und
es rutscht jemand aus und verletzt sich vielleicht sogar dabei - der
muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Versicherung springt dafür
jedenfalls nicht ein."
Von wann bis wann und wie breit der Bürgersteig geräumt werden
muss, das ist von Ort zu Ort verschieden:
O-Ton 21 sec.
"Das kann in den Kommunen unterschiedlich geregelt sein. In den
meisten Fällen muss zwischen sieben Uhr morgens und 20 Uhr der Gehweg
frei sein. Frei heißt, ein Streifen von 1,20 Meter Breite sollte für
Fußgänger begehbar sein. Dort sollte dann auch das Glatteis
aufgebrochen und entfernt werden."
Viele streuen nach dem Schneeschippen Salz oder Granulat. Doch
auch dabei gelten je nach Kommune unterschiedliche Regelungen:
O-Ton 23 sec.
"Da sollte man sich erst einmal bei der Gemeindeverwaltung
erkundigen, denn Streusalz ist in manchen Kommunen verboten oder nur
unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Außerdem belastet es die
Umwelt. Besser ist es mit Sand, Split oder auch Granulat zu streuen.
Dabei sollte man auf den blauen Umweltengel achten. Der bedeutet,
dass keine giftigen Schwermetalle enthalten sind."
Da man sich dem Winterdienst nicht entziehen kann, sollte man es
positiv betrachten, rät die "Apotheken Umschau": Immerhin ist man
beim Schneeschippen an der frischen Luft und bewegt sich. Damit hält
man sich fit und tut auf diese Weise gleich etwas für seine
Gesundheit!
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