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Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. sieht Forderung der AOK zu mehr Verhandlungsspielraum kritisch

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Die AOK will mehr Verhandlungsspielraum im Vertragswettbewerb und ist dabei der Ansicht, dass nur die Krankenkassen die Versorgung mit vielen Beteiligten organisieren könne.
Nach Meinung des BED e.V. birgt diese Haltung der AOK jedoch viele Gefahren für freie Leistungserbringer und Freiberufler im Gesundheitswesen, da die AOK die Qualität der Leistungserbringer nach eigenen Maßstäben beurteilt.“

(firmenpresse) - Die AOK will mehr Verhandlungsspielraum im Vertragswettbewerb und ist dabei der Ansicht, dass nur die Krankenkassen die Versorgung mit vielen Beteiligten organisieren könne.
Dies zeigt das Eigeninterview der AOK mit Jürgen Graalmann und Uwe Deh den Geschäftsführenden Vorständen der AOK.

Die AOK will mehr Direktverträge mit Leistungserbringern abschließen, statt wie bisher mit den relevanten Verbänden und Vereinigungen die Vergütungen aushandeln zu müssen.
Hauptargument ist aus Kassensicht die Verbesserung der Qualität der Versorgung, da die AOK "gute" Verträge mit den "guten" Leistungserbringern abschließen will, statt alle gleich zu behandeln.
Nach Meinung des BED e.V. birgt diese Haltung der AOK jedoch viele Gefahren für freie Leistungserbringer und Freiberufler im Gesundheitswesen, da die AOK die Qualität der Leistungserbringer nach eigenen Maßstäben beurteilt.“

Der BED e.V. hält es daher für unzumutbar und wettbewerbsgefährdend, wenn eine Krankenkasse statt einer neutralen staatlichen Institution, wie dem IQWIG, eine Beurteilung vornimmt.

Christine Donner, Geschäftsführerin des BED e.V. erläutert dazu: „Die von den Krankenkassen in dem Zusammenhang mit Qualitätsaspekten geforderten Kosten-Nutzen-Rechnungen für medizinische und therapeutische Leistungen sind nur sinnvoll und richtig, wenn diese auch alle relevanten Kriterien umfassen.
Dazu gehört vor allem das Gefühl des Patienten gut aufgehoben zu sein. Dazu gehört das Gefühl des Patienten, dass der Arzt und Therapeut Zeit für ihn haben und ihn ernst nehmen.
Diese relevanten Effekte und Auswirkungen guter therapeutischer und ärztlicher Intervention werden in bisherigen Berechnungen der Krankenkassen zu Kosten und Nutzen der Behandlung aber überhaupt nicht berücksichtigt.“

Wie wichtig der Aspekt der Zuwendung ist zeigt Joachim Bauer, deutscher Molekularbiologe, Neurobiologe und Arzt mit Ausbildung als Internist, Psychotherapeut und Psychiater.




Er erläutert in seinem Buch "Prinzip Menschlichkeit" eine Studie von Jon-Kar Zubieta aus dem Jahr 2005.
Wurde Patienten, die unter Schmerzen litten, durch einen Arzt mitgeteilt, dass er ihnen gleich ein schmerzlinderndes Medikament verabreichen würde, während in Wahrheit nur eine Placebo-Lösung verabreicht wurde, zeigte diese Behandlung eine erstaunliche Wirkung, die nur auf dem Sachverhalt begründet ist, dass die ärztliche Zuwendung ihre Wirkung entfaltete.

Die Patienten gaben eine 50 %ige subjektive Verbesserung der Schmerzen an und zeigten zudem eine signifikante Zunahme der Aktivität der endogenen Opioide.
"Pure zwischenmenschliche Zuwendung, verbunden mit dem Versprechen, Hilfe zu leisten hatte also das körpereigene Opiod-System aktiviert und die Beschwerden der Betroffenen subjektiv wahrnehmbar gebessert. Bei den Probanden, denen man offen gesagt hatte, dass sie eine unwirksame Wasserlösung bekommen würden, blieb die Situation im Opiod-System dagegen unverändert, auch eine subjektive Schmerzlinderung blieb aus."

Die Krankenkassen übersehen bei all ihren Kosten-Nutzen-Rechnungen diesen entscheidenden Sachverhalt so Christine Donner.

Der BED e.V. befürchtet in dem Zusammenhang eine Konzernialisierung des Gesundheitswesens, bei der die freien unabhängigen Berufe vom Markt gedrängt werden.
Schon heute existieren zahlreiche Tochterunternehmen von Krankenkassen mit Milliardenumsätzen, insbesondere im Bereich der Prävention. Die AOK betreibt sogar bereits eigene Krankenhäuser.
Diese Leistungen der Krankenkassen stehen in direkter Konkurrenz zu den freien ärztlichen und therapeutischen Leistungserbringern.



Eine bestmögliche Patientenversorgung kann aber nur stattfinden, wenn die Leistungserbringer frei und unabhängig in Ihrer medizinischen und therapeutischen Entscheidung sind und von keiner Seite durch wirtschaftliche Aspekte Dritter limitiert, beeinfluss oder begrenzt werden, so der BED e.V. weiter.

Der Berufsverband forderte daher den Gesetzgeber auf die Aufgaben der Krankenkassen auf ihr Kerngebiet zu begrenzen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Christine Donner
Datum: 09.01.2012 - 15:19 Uhr
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