(ots) - Die Nichtregierungsorganisation naiin fordert die
Einführung eines Straftatbestandes, der exzessives Mobbing gegen
Kinder und Jugendliche als besondere Form der psychischen
Gewaltausübung ausdrücklich unter Strafe stellt. Das geht aus einem
Schreiben hervor, das die Organisation in den vergangenen Tagen an
alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie an die zuständigen
Minister der Bundesregierung übermittelt hat. Täglich werden nach
Angaben von naiin Zigtausende Kinder und Jugendliche in fast jeder
Schule in Deutschland erniedrigt, gepeinigt und psychisch gequält.
Studien zufolge sind bereits zwischen 15 und 30 Prozent der Schüler
betroffen. Im Internet setzt sich das Mobbing zudem außerhalb der
Schulzeit sowie in den Ferien fort.
Die Folgen exzessiven Mobbings sind für die jungen Opfer teils
sehr gravierend und haben Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben: Ein
nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt
suizidale Gedanken. Einige zeigen selbstverletzendes Verhalten.
Weitere Kinder und Jugendliche unternehmen Suizidversuche, von denen
wiederum einige vollendet werden. "Exzessives Mobbing ist eben nicht
'Kinder sind einfach nur Kinder'. Es ist nicht eine einfache
Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung, sondern es ist
destruktiv, schadet unserer Gesellschaft und ist eine Bedrohung für
das gesundheitliche Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher, die
auf den Schutz der Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Exzessives
Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als
solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen",
betont Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org).
Darüber hinaus fordert die gemeinnützige Organisation vom
Gesetzgeber im Besonderen auch das so genannte "Bullicide" unter
Strafe zu stellen. Dabei werden Minderjährige - ganz gleich ob online
oder offline - mit der Intention gemobbt, sie in den Suizid zu
treiben. "Schon die Schwere der Folgen, die exzessives Mobbing in
vielen Fällen nach sich zieht, begründet dessen Aufnahme als
eigenständiger Straftatbestand in den Straftatenkatalog. Darüber
hinaus sind viele Peiniger bereits strafmündig. Der Rechtsstaat
sollte daher in die Lage versetzt werden, dieses Phänomen
vollumfänglich erfassen zu können", erklärt Dennis Grabowski.
Von einem eigenständigen Straftatbestand erhofft sich naiin zudem
klare Signale in die Gesellschaft - ein Signal der Abschreckung an
die Täter und deren Elternhäuser, ein Signal der besonderen
Wachsamkeit sowie des Engagements an die Schulen und Lehrkräfte sowie
ein Signal der Unterstützung an die zahlreichen Opfer. "Die
Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes wäre natürlich nur
ein erster Schritt, dem viele weitere auf Länder- und kommunaler
Ebene folgen müssen. Aber dieser erste Schritt - diese weitere Regel
für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben und der damit
verbundene Konsens, dass Mobbing Unrecht ist - ist im Kampf gegen
Mobbing unerlässlich", bekräftigt der naiin-Vorsitzende.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
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