(ots) - Ãœber zwei Drittel der Webseiten, die im
Internet Kredite oder Kreditkarten anbieten, informieren ihre Kunden
nicht ausreichend über wichtige Kriterien. Oft fehlen etwa Angaben
dazu, wie viel der Kredit insgesamt kostet, wie lange der Vertrag
läuft oder zur effektiven Zinshöhe und -art. Das zeigt eine EU-weite
Überprüfung von Verbraucherkredit-Webseiten, die
EU-Verbraucherkommissar John Dalli heute (Dienstag) in Brüssel
vorgestellt hat.
In Deutschland fanden die Tester bei 20 von 26 untersuchten
Webseiten Mängel. Deren Betreiber müssen ihre Werbung und Angebote
nun an die europäischen Vorgaben für Verbraucherkredite anpassen.
"Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher
feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt als
ursprünglich erwartet, weil wichtige Angaben missverständlich waren
oder fehlten", sagte John Dalli. "Verbraucherkredite sind nicht immer
leicht zu verstehen; deswegen gibt es europäische Rechtsvorschriften,
die den Verbrauchern dabei helfen sollen, ihre Entscheidungen in
voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Es ist äußerst wichtig, dass
die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige
Informationen erhalten. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen
mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen."
Eine EU-weite Überprüfung (ein sogenannter "EU Sweep") ist eine
von der EU-Kommission geleitete und von den nationalen
Aufsichtsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur
Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Wirtschaftssektor
auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird.
Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt.
Insgesamt wurden 562 Webseiten überprüft, von denen nur 30 Prozent
die einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften einhielten. Für
70 Prozent, also 393 Webseiten, wurde eine weitere Überprüfung
angesetzt. Die drei häufigsten Mängel waren fehlende Angaben in der
Werbung für Verbraucherkredite, fehlende wichtige Angaben im Angebot
selbst und eine irreführende Darstellung der Kosten.
In den kommenden Wochen und Monaten werden nun die nationalen
Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung bitten
bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern. Kommen die Unternehmen
dieser Aufforderung nicht nach, können rechtliche Schritte
eingeleitet werden, die zu Geldstrafen oder sogar zur Schließung der
betreffenden Websites führen können.
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